Hybrid-elektrisches Löschfahrzeug
Ausschreibungsdatum: 24. März 2021
A. 1. Auftraggeber
Landeshauptstadt Linz
Vergabestelle: Feuerwehr und Katastrophenschutz, Abt. Feuerwehrtechnik (FT), 4041 Linz, Wiener Straße 154
Auskünfte: Administrativ: Mag. Behar Begaj, Telefon +43 732 7070 2162, E-Mail.: behar.begaj@mag.linz.at
Technisch: Ing. Albert Riedl, E-Mail: albert.riedl@mag.linz.at, Telefon +43 732 3342 340
Wettbewerblicher Dialog mit Bekanntmachung im Oberschwellenbereich
Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen
A. 2. Gegenstand der Leistung
Lieferauftrag
Hybrid-elektrisches Löschfahrzeug
Art und Umfang der Leistung: Im Sinne des wettbewerblichen Dialoges soll ein Feuerwehrlöschfahrzeug entwickelt und beschafft werden, welches der Auftraggeberin ermöglicht, den Großteil der Einsatztätigkeit im kommunalen Umfeld rein elektrisch abzuwickeln. Um auch außergewöhnliche Einsatzlagen bewältigen zu können, ist allerdings ein hybrid-elektrischer Antrieb vorgesehen. Bei der Konzeption und Entwicklung des hybrid-elektrischen Feuerwehrlöschfahrzeuges sind die Aspekte CO2-Reduktion und Nachhaltigkeit, Fahrdynamik und Fahrsicherheit des Löschfahrzeugs, Ergonomie und Gesundheitsschutz für die Bedienmannschaft, Leistungserbringung, Ökonomie sowie Ökologie ausgewogen zu berücksichtigen. Innovative Technologien zur Unterstützung im Einsatz ergänzen die Beschaffenheit. Das Fahrzeug samt Aufbau und Ausrüstung hat den Baurichtlinien für Feuerwehrfahrzeuge des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes und den einschlägigen nationalen und EU-Gesetzen und Richtlinien zu entsprechen. Weiters ist ein Service- und Wartungsvertrag zu diesem Fahrzeug anzubieten.
CPV-Code: 34144213
Aufteilung in Lose: Nein
Erfüllungsort: Linz
Zwischentermine: 2021 - Fahrzeugentwicklung
Geplante Gesamtfertigstellung: KW 40 - 2022
B. 1. Einreichung der Teilnahmeanträge
Termin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen:
22. April 2021 – 10 Uhr
Der Bewerber hat die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen zwingend zu verwenden.
Beim gegenständlichen Vergabeverfahren handelt es sich um ein elektronisches Vergabeverfahren, bei dem der Bezug der Teilnahmeantragsunterlagen, Ausschreibungsunterlagen, die Bieterkommunikation während der Angebotsphase und die Angebotsabgabe auf elektronischem Weg unter Nutzung der ANKÖ- Vergabeplattform eVErgabe+ (www.ankoe.at) abgewickelt wird.
B. 2. Auswahlkriterien
Die Teilnahmeanträge der Bewerber werden im Zuge eines Eignungs- bzw. Auswahlverfahrens geprüft. Beim Eignungsverfahren prüft der Auftraggeber/die Vergabestelle die Angaben der Bewerber auf Erfüllung der Eignungskriterien. Bei Nichtvorliegen eines dieser Kriterien wird der Bewerber ausgeschieden („K.o.-Kriterien“).
Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bewerber seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat:
- Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 79 bzw. § 82 Bundesvergabegesetz 2018
Vorlage eines Auszuges aus dem Firmenbuch nach § 33 Firmenbuchgesetz und die Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) nach § 365e Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (aktuell);
Vorlage einer Strafregisterbescheinigung nach § 10 Strafregistergesetz 1968 bzw. Registerauskunft für Verbände nach § 89m Gerichtsorganisationsgesetz oder einer gleichwertigen Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt);
Vorlage der letztgültigen Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers (maximal drei Monate alt) oder der letztgültigen Rückstandsbescheinigung nach § 229 a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bieters (maximal drei Monate alt); - Nachweis der Befugnis nach § 81 Bundesvergabegesetz 2018
Die Befugnis ist vom Bewerber nachzuweisen nach Maßgabe der Vorschriften des Sitzstaates des Bewerbers durch die Vorlage einer Urkunde über die Eintragung im betreffenden im Anhang IX BVergG 2018 angeführten Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates oder durch die Vorlage der in diesem Anhang genannten Bescheinigung. - Nachweise nach §§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
- Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
- Angaben über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren:
- Der Mindestjahresumsatz muss € 10.000.000,- pro Geschäftsjahr betragen, bei jüngeren Unternehmen nur für den Zeitraum seit Bestehen (Anhang X Abs 1 Z 7 BVergG 2018).
- Eigenerklärung oder Nachweise, dass das Unternehmen wirtschaftlich in der Lage ist, die Anforderungen zu erfüllen;
- Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit:
- Nachweis über die Lieferung von mindestens einem hybrid elektrischen Löschfahrzeuges dieser Bauart (2000 l Wassertank, 200 l Schaummitteltank, Mindestbesatzungskapazität für 6 Personen) als Referenz innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre bzw. für einen kürzeren Tätigkeitszeitraum, falls das Unternehmen noch nicht so lange besteht.
- Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Die Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit müssen spätestens zum Zeitpunkt nach § 79 Z. 2 und Z. 3 Bundesvergabegesetz 2018 vorliegen. Werden Referenzen verlangt, gilt § 85 Abs. 1 bis 2 Bundesvergabegesetz 2018.
Festlegung des Auftraggebers zur Vorlage der Nachweise, Eigenerklärung (Pkt. 2.9 AGB 2008):
Alle geforderten Nachweise/Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag vollständig anzuschließen (ausgenommen die Auskunft aus der Zentralen Verwaltungsstrafevidenz, inwieweit eine wesentliche Verletzung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes vorliegt – diese wird vom Auftraggeber eingeholt).
Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse 1, Telefon: +43 1 333 66 66 0, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu erbringen.
Der Bewerber kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Teilnahmeantrag belegen (§ 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018), dass er die vom Auftraggeber verlangten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber unverzüglich beibringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben werden, über welche Befugnisse der Bewerber verfügt.
Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist nur zum Beleg der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig.
Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Teilnahmeantrag beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich zu erbringen. Die Abgabe einer Eigenerklärung über das Vorliegen dieser bestimmten Nachweise nach § 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist in diesem Fall nicht vorgesehen.
Hinweis nach § 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 / Überprüfungsverfahren nach § 373a GewO 1994, Anerkennungs- oder Gleichhaltungsverfahren nach §§ 373c, 373d und 373e der GewO 1994 bzw. Nachweis der Planungsberechtigung nach ZTG 1993:
Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.
Die nach dem Informationsblatt (vgl. Anhang) jeweils erforderlichen Nachweise für die berufsrechtliche Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Dienstleistung sind dem Angebot beizuschließen.
Arbeits- und Bietergemeinschaften, Subunternehmer
Die Bildung von Arbeits- und Bietergemeinschaften ist nach Pkt. 2.3 AGB 2008 zugelassen. Die Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer ist nach §§ 98 und 127 Abs. 1 Z. 2 Bundesvergabegesetz 2018 zulässig. Die Weitergabe des gesamten Auftrages ist unzulässig, ausgenommen davon sind Kaufverträge sowie die Weitergabe an verbundene Unternehmen.
Der Bieter hat in seinem Angebot (Punkt I.8 der Ausschreibungsunterlage) grundsätzlich alle Teile des Auftrages, die er im Wege von Subaufträgen an Subunternehmer zu vergeben beabsichtigt, sowie die jeweils in Frage kommenden Subunternehmer im Angebot anzugeben und die entsprechenden Verpflichtungserklärungen beizulegen (§ 98 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018), sofern nicht in der Ausschreibung abweichend davon aus sachlichen Gründen festlegt ist, dass nur hinsichtlich folgender festgelegter wesentlicher Teile des Auftrages, die jeweils in Frage kommenden Subunternehmer (einschließlich Subunternehmerketten) im Angebot bekannt zu geben sind:
Für folgende wesentliche Teile des Auftrages, die der Bieter im Wege von Subaufträgen an Subunternehmer zu vergeben beabsichtigt, sind die jeweils in Frage kommenden Subunternehmer im Angebot bekannt zu geben:
☒ ja
☐ nein
Die Auftraggeberin hat nach § 98 Abs. 4 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass
bei Bau- oder Dienstleistungsaufträgen sowie bei Verlege- oder Installationsarbeiten im Zusammenhang mit einem Lieferauftrag folgende von ihr festgelegte kritische Aufgaben vom Bieter selbst, von einem mit diesem verbundenen Unternehmen oder im Falle der Teilnahme einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren – von einem Mitglied dieser Arbeits- oder Bietergemeinschaft ausgeführt werden müssen oder der Rückgriff auf Subunternehmer im Einzelfall aus sachlich gerechtfertigten und angemessenen Gründen beschränkt wird.
Die Auftraggeberin kann in der Ausschreibung vorsehen, dass – sofern ein Unternehmen zum Nachweis der erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen möchte – alle betroffenen Unternehmen im Auftragsfall der Auftraggeberin die solidarische Leistungserbringung schulden.
Die Nennung mehrerer Subunternehmer je Leistungsteil ist zulässig.
Die Weitergabe von Teilen der Leistung ist nur insoweit zulässig, als der Subunternehmer die für die Ausführung seines Teiles erforderliche Befugnis, technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die berufliche Zuverlässigkeit sind nach §§ 81ff Bundesvergabegesetz 2018 besitzt. Die erforderlichen Eignungen und Befugnisse zur Erbringung der vorgesehenen Teilleistungen der Subunternehmer sind nachzuweisen und dem Angebot anzuschließen.
Die Subunternehmer, deren Leistungsfähigkeit oder Befugnis für den Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Befugnis des Bieters erforderlich sind, sind unter Beilage der erforderlichen Bescheinigungen und dem Nachweis, dass der Bieter über deren Kapazitäten bzw. bei der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Auftraggeber über die für die Durchführung des Gesamtauftrages erforderlichen Sicherheiten bzw. eine Risikoabdeckung verfügt, mit dem Angebot bekannt zu geben.
Weitere Festlegungen über Subunternehmer sind in den Pkten. 2.10 und 10. AGB 2008 getroffen.
Die Haftung des Bieters / Auftragnehmers wird durch diese Angaben nicht berührt.
Beim Auswahlverfahren prüft die Auftraggeber/die Vergabestelle die Angaben der BewerberInnen im Hinblick auf das Vorliegen der Auswahlkriterien.
Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden BewerberInnen:
Es werden mindestens 3 und höchstens 5 BewerberInnen ausgewählt. Sofern die Zahl der Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern unter der festgelegten Mindestanzahl liegt, so kann die öffentliche Auftraggeberin das Verfahren mit den geeigneten Bewerbern fortführen.
Die eingelangten Teilnahmeanträge werden über die elektronische Vergabeplattform eVergabe+ von ANKÖ geöffnet. Nach formaler Prüfung der Teilnahmeanträge wird die angegebene Anzahl von BewerberInnen durch die Auftraggeberin nach den Auswahlkriterien ausgewählt. Anschließend erfolgt die Dialogphase. Die nicht berücksichtigten BewerberInnen werden über die eVergabeplattform verständigt. Weder für die Teilnahmeanträge noch für die Teilnahme am Dialog sind Prämien oder Zahlungen vorgesehen.
Für die Kontrolle dieses Vergabeverfahrens ist das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich zuständig.
Objektive Kriterien für die Auswahl der BewerberInnen:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Teilnahme an der zweiten Verfahrensstufe eingeladen werden, wird anhand nachfolgend genannten Auswahlkriterien durchgeführt:
Anzahl der Referenzprojekte:
Für jedes zusätzlich zum Mindestkriterium nachgewiesene Referenzprojekt erhält der Bewerber nachfolgende Punkteanzahl.
An private bzw. öffentliche Auftraggeber ausgelieferte hybrid-elektrische Löschfahrzeuge mit mindestens 2.000l Wassertank und 200l Schaummitteltank und einer Besatzungskapazität von 6 Personen
Anzahl Punkte pro Referenz
Ein zusätzliches Referenzprojekt 10
Zwei zusätzliche Referenzprojekte 10
Drei zusätzliche Referenzprojekte 10
Vier zusätzliche Referenzprojekte 10
Fünf zusätzliche Referenzprojekte 10
In Summe können im Rahmen des gegenständlichen Subkriteriums maximal 50 Basispunkte erreicht werden.
B. 5. Ausschreibungsunterlagen
Nach formaler Prüfung der Teilnahmeanträge wird die angegebene Anzahl von Bewerbern durch den Auftraggeber nach den Auswahlkriterien ausgewählt. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden verständigt.
B. 6. Angebotsfrist, Einreichungsstelle für die Angebote, Zuschlagsfrist und Arten der Sicherstellung
Die Festlegung erfolgt in den Ausschreibungsunterlagen.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 10. Dezember 2020 und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.
Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union am: 22. März 2021
Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: www.linz.at/ausschreibung
Für den Auftraggeber:
Für die Landeshauptstadt Linz:
Mag. Christian Furtlehner e.h.
Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.
Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.