Errichtung eines Bewegungsparks im Bereich Pichling/Weikerlsee

Ausschreibungsdatum: 03. Mai 2021

A. 1. Auftraggeber

Landeshauptstadt Linz

Vergabestelle: Gesundheit und Sport, Sport und Gesundheitsförderung, Hauptstraße 1 – 5, 4041 Linz

Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung im Unterschwellenbereich nach § 47 BVergG 2018

A. 2. Gegenstand der Leistung:

Errichtung eines Bewegungsparks im Bereich Pichling/Weikerlsee (unter Einhaltung einer Kostenobergrenze)

Bauauftrag

Art und Umfang der Leistung: Bewegungsparks moderner Prägung im urbanen Raum haben besonderen Anforderungen zu entsprechen, die auf die im städtischen Bereich wohnenden BürgerInnen und deren unterschiedlichen Bewegungsbedürfnisse abgestellt sind. Wesentlich ist dabei, dass diese Parks und deren Ausstattung den bekannten, aber leider zunehmenden physiologischen aber auch psychischen Defiziten der urbanen Bevölkerung entgegenwirken sollen/müssen.

Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung eines Bewegungsparks im Bereich Pichling/Weikerlsee. Die entsprechende Ausgangslage und die zu verwirklichenden Funktionen sind dem Teil 2 der gegenständlichen Verfahrensunterlagen zu entnehmen.

Dem zu findenden Auftragnehmer obliegt auf Basis der Vorgaben des Teils 2 der Verfahrensunterlagen die Konzeption, Planung und Umsetzung des betreffenden Bewegungsparks. Beim zu erbringenden Gesamtpaket handelt es sich um einen Bauauftrag, der einen geschätzten Auftragswert aufweist, der jedenfalls die Durchführung des gegenständlichen vereinfachten Vergabeverfahrens zu lässt.

Ausdrücklich wird festgehalten, dass sich die zwingend einzuhaltende Kostenobergrenze für die Umsetzung des Bewegungsparks (Konzeption, Planung und umfassende Umsetzung) auf EUR 290.000,-- (exkl USt) beläuft. Angebote, die erkennen lassen, dass eine Einhaltung der angeführten Kostenobergrenze nicht möglich ist, werden nicht weiter berücksichtigt.

Leistungsbeginn: voraussichtlich 2. Quartal 2021

CPV-Code: 37410000
NUTS-Code: AT 312

Eignung:

Spätestens zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist muss ein Bieter vollumfänglich geeignet sein. Bei einzelnen Eignungskriterien begnügt sich der Auftraggeber mit einer bloßen Eigenerklärung, die durch Unterfertigung der Bietererklärungen abgegeben wird. Bei anderen Eignungskriterien müssen betreffende Nachweise – bei sonstiger Nichtberücksichtigung – bereits mit dem Angebot vollumfänglich vorgelegt werden. Bei unvollständiger oder zweifelhafter Nachweisführung ist eine Aufforderung zur Nachreichung bzw zur Auf-klärung nicht vorgesehen.

Der Auftraggeber ist im Hinblick auf die abgegebene Eigenerklärung oder bei sonstigen Zweifeln jederzeit berechtigt, binnen angemessener Frist weitere Nachweise einzufordern. Können diese nicht fristgerecht vorgelegt werden, wird das Angebot nicht weiter berücksichtigt. Ebenso bleibt ein Angebot unberücksichtigt, wenn nachträglich das Fehlen der Eignung hervorkommt.

Zuverlässigkeit:

Seitens des Bieters darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots kein Ausschlussgrund gemäß § 78 Abs 1 BVergG 2018 vorliegt. Dies ist zunächst mittels Eigenerklärung im Rahmen der Bietererklärungen zu bestätigen.

Überdies wird der Auftraggeber beim Zuschlagsempfänger das Vorliegen allfälliger Verstöße entsprechend § 28b Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und § 35 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) hinterfragen.

Befugnis:

Der Bieter muss spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über eine gewerberechtliche Befugnis verfügen, die ihn vollumfänglich zur Erbringung der gegenständlichen Generalunternehmerleistungen berechtigt. Dies ist aus Sicht des Auftraggebers etwa bei Vorliegen einer Gewerbeberechtigung auf dem Gebiet der Metalltechnik oder des Holzbaus gemäß Gewerbeordnung 1994 (GewO) der Fall.

Für Bieter aus einem Mitgliedstaat der EU, einem Vertragsstaat des EWR oder der Schweiz gilt neben dem Vorhandensein der für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen notwendigen gesetzlichen Befugnis Folgendes:

  • Sofern Tätigkeiten zu erbringen sind, die einem reglementierten Gewerbe gemäß § 94 GewO zuzuordnen sind, wird auf die Pflicht hingewiesen, vor Ablauf der Angebotsfrist eine Anzeige gemäß § 373a Abs 4 GewO vorzunehmen bzw die Ausstellung eines Anerkennungs- oder Gleichhaltungsbescheides gemäß den §§ 373c ff GewO zu beantragen. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige bzw Beantragung, wird das Angebot – ohne Verbesserungsauftrag – nicht berücksichtigt.

Die Befugnis ist zunächst in der Eigenerklärung im Rahmen der Bietererklärungen zu bestätigen.

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:

Der Bieter muss spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots wirtschaftlich leistungsfähig sein. Dabei werden folgende Anforderungen gestellt:

  • Der Bieter muss in jedem der letzten drei (3) Geschäftsjahre (bzw für den seit der Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind) Umsatzerlöse von mindestens EUR 600.000,-- erzielt haben.
  • Der Bieter muss über eine aufrechte Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000,-- oder eine entsprechende Deckungszusage einer Versicherung für den Auftragsfall verfügen.

Der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist bereits mit dem Angebot durch Beilage folgender Unterlagen zu führen:

  • Vollständig ausgefüllte Erklärung über Umsatzerlöse gemäß Formblatt 2;
  • Vorlage einer Versicherungsbestätigung über eine aufrechte Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Deckungssumme bzw Vorlage einer Deckungszusage einer Versicherung, im Falle des Vertragsabschlusses eine Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Deckungssumme mit dem Bieter abzuschließen.

Technische Leistungsfähigkeit:

Der Bieter muss spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots technisch leistungsfähig sein. Dabei werden folgende Anforderungen gestellt:

  • Mitarbeiterstand von zumindest acht (8) Mitarbeitern im jährlichen Mittel über jedes der letzten drei (3) Geschäftsjahre (bzw für den seit der Unternehmensgrün-dung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei [3] Jahre sind);
  • Nachweis von mindestens zwei (2) Unternehmens-Referenzprojekten über die Konzeption und Errichtung eines Bewegungsparks mit folgenden Merkmalen:
    • Eine namhaft gemachte Referenz wird nur dann gewertet, wenn der Bieter selbst Auftragnehmer oder Mitglied der beauftragten Arbeitsgemeinschaft war. Im letzteren Fall (dh Mitglied der beauftragten Arbeitsgemeinschaft) wird das Referenzprojekt im Rahmen dieser Eignungsprüfung nur dann berücksichtigt, wenn der Leistungsanteil des betreffenden Bieters (bzw des Mitglieds der Bietergemeinschaft) an dem von der Arbeitsgemeinschaft (bzw einem vergleichbaren Unternehmenszusammenschluss) durchgeführten Referenzauftrag zumindest 50% des Auftragswerts des Referenzpro-jektes betragen hat.
    • Dem Referenzprojekt muss die Konzeption und Errichtung eines Bewegungsparks mit einem Auftragswert von zumindest EUR 250.000,-- (exkl USt) zugrundeliegen.
    • Das Referenzprojekt muss bereits erfolgreich abgeschlossen sein.
    • Referenzprojekte, bei denen die Schlussabrechnung der betreffenden Leistungen vor mehr als fünf (5) Jahren (gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist) erfolgt ist, werden nicht berücksichtigt.

Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist bereits mit dem Angebot durch Beilage folgender Unterlagen zu führen:

  • Vollständig ausgefülltes Personal- und Referenzblatt gemäß Formblatt 3, in dem der Mitarbeiterstand bekannt gegeben wird, und zwei (2) Referenzen über die Konzeption und Errichtung eines Bewegungsparks nachgewiesen werden.

B. 1. Ausschreibungsunterlagen

Beim gegenständlichen Vergabeverfahren handelt es sich um ein elektronisches Vergabeverfahren, bei dem der Bezug der Ausschreibungsunterlagen, die Bieterkommunikation während der Angebotsphase und die Angebotsabgabe auf elektronischem Weg unter Nutzung der ANKÖ-Vergabeplattform eVErgabe+ (www.ankoe.at) abgewickelt wird.

Die Ausschreibungsunterlagen sind bis 17.05.2021 in der ANKÖ eVergabeplattform:
https://gv.vergabeportal.at/Detail/102426 kostenlos erhältlich.

B. 2. Einreichung der Angebote

bis 17.05.2021, 12:00 Uhr,
über die ANKÖ eVergabeplattform.
Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: www.linz.at/ausschreibung

Für den Auftraggeber:    
Für die Landeshauptstadt Linz:
Mag. Christian Furtlehner

Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.

Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.

Details zur ökosozialen Beschaffung

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