Gebäudereinigung 5 Linzer Schulen
Ausschreibungsdatum: 10. Mai 2021
A. 1. Auftraggeber
Landeshauptstadt Linz
Vergabestelle: Gebäudemanagement und Tiefbau,
Infrastrukturelles Gebäudemanagement, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5
Auskünfte:
Administrativ: Doris Gruber, Zimmer 3002, Telefon +43 732 7070 3760
E-Mail: doris.gruber@mag.linz.at
Technisch: Helmut Haslinger, Zimmer 3001, Telefon +43 732 7070 3765
E-Mail: helmut.haslinger@mag.linz.at
Offenes Verfahren im Oberschwellenbereich
A. 2. Gegenstand der Leistung
Dienstleistungsauftrag
Gebäudereinigung 5 Linzer Schulen
Art und Umfang der Leistung:
Unterhalts-, Grund-, Fenster-, Vorhangreinigung, teilweise Ausspeisung
CPV-Code: 90911200-8 Gebäudereinigung
Aufteilung in Lose: ja
Erfüllungsort: Linz
NMS 22, VS 30 Dr. Ernst Koref Schule, 4020 Linz, Ramsauerstraße 61
MS 26, VS 50 Ferdinand Hütter Schule, 4020 Linz, Wieningerstraße 15
VS 10 Grillparzerschule, 4020 Linz, Grillparzerstraße 49
VS 06 Römerbergschule, 4020 Linz, Donatusgasse 3
VS 46 Theodor Grill Schule, 4030 Linz, Scharmühlwinkel 3
Leistungsfrist: Beginn 1. September 2021
Eignung:
Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bieter seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat:
- Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 82 Bundesvergabegesetz 2018
aktueller Auszug aus dem Firmenbuch und Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates, Strafregisterbescheinigung bzw. Registerauskunft für Verbände oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt), letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder letztgültige Rückstandsbescheinigung nach § 229 a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bieters. - Nachweis der Befugnis nach § 81 Bundesvergabegesetz 2018
- Nachweise nach §§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
- Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine
- Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit:
- Nachweis, dass zumindest ein/eine MitarbeiterIn des Unternehmens über die abgeschlossene Meisterprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger oder gleichwertige Qualifikation im Herkunftsland verfügt.
- Unternehmensreferenzen: Nachweis über mindestens 3 Referenzaufträge (3 unterschiedliche Objekte) jeweils mit folgendem Inhalt:
- Auftragsgegenstand war die Durchführung der Unterhaltsreinigung.
- Die Unterhaltsreinigung wurde durchgehend in einem Zeitraum von 3 Jahren erbracht (entweder auf Grund eines Vertrages mit längerer Laufzeit oder auf Grund mehrere unmittelbar nacheinander abgeschlossener Verträge).
- In zumindest einem Jahr betrug die Rechnungssumme mindestens EUR 40.000,00 exkl USt.
- Der Auftrag wurde vor nicht mehr als 3 Jahre (gerechnet vom Ende der Angebotsfrist) beendet oder läuft noch.
Nachweise über erbrachte Leistungen (Referenzen) müssen jedenfalls folgende Angaben enthalten:
1. Name und Sitz des Leistungsempfängers sowie Name und Telefonnummer der Auskunftsperson;
2. Wert der Leistung (Auftragssumme jährlich);
3. Zeit (Auftrag seit - bis) und Ort der Leistungserbringung;
4. Angabe, ob die Leistung ordnungsgemäß ausgeführt wurde
Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse 1, Telefon: +43 1 333 66 66 0, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu erbringen.
B. 1. Ausschreibungsunterlagen
Beim gegenständlichen Vergabeverfahren handelt es sich um ein elektronisches Vergabeverfahren, bei dem der Bezug der Ausschreibungsunterlagen, die Bieterkommunikation während der Angebotsphase und die Angebotsabgabe auf elektronischem Weg unter Nutzung der ANKÖ- Vergabeplattform eVErgabe+ (www.ankoe.at) abgewickelt wird.
B. 2. Einreichung der Angebote
elektronisches Vergabeverfahren bis 7. Juni 2021, 10 Uhr
B. 3. Zuschlagsfrist
bis 7. November 2021
B. 4.
Es werden keine Sicherstellungen verlangt.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 10. Dezember 2020 und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.
Hinweis nach § 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018:
Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.
Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union am: 7. Mai 2021
Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: www.linz.at/ausschreibung
Für den Auftraggeber:
Für die Landeshauptstadt Linz:
Mag. Christian Furtlehner e.h.
Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.
Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.