Reinigung in diversen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen der Kinder- und Jugend-Services Linz 2021-2

Ausschreibungsdatum: 14. Mai 2021

A. 1. Auftraggeber

Landeshauptstadt Linz
Vergabestelle: Kinder- und Jugend-Services Linz, Rudolfstraße 18, A-4041 Linz

Auskünfte:
Administrativ und technisch: Karl-Heinz Gussner, Zimmer 209, Telefon +43 732 7070 2916

Offenes Verfahren im Oberschwellenbereich

A. 2. Gegenstand der Leistung

Dienstleistungsauftrag
Reinigung in diversen Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen der Kinder- und
Jugend-Services Linz 2021-2

Art und Umfang der Leistung
Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung (inkl. Nebenarbeiten lt. Leistungsverzeichnis) in den Betrieben:

  • Kindergarten Sintstraße vom 1. September 2021 bis 31. August 2022
  • Hort Stefan-Fechter-Weg vom 1. September 2021 bis 31. August 2022
  • Kindergarten Heliosallee vom 1. September 2021 bis 31. August 2022
  • Kindergarten Traundorfer Straße vom 1. September 2021 bis 31. August 2022
  • Krabbelstube Kreßweg vom 1. November 2021 bis 31. Oktober 2022
  • Kindergarten Leonfeldner Straße 102a vom 1. Dezember 2021 bis 30. November 2022

Eine Teilvergabe der ausgeschriebenen Leistungen nach Losen ist vorgesehen.
Der Bieter hat die Möglichkeit, für ein oder mehrere Lose anzubieten. Die Teilvergabe der Leistungen innerhalb eines Loses (Unterhalts-, Grund-, Fensterreinigung) ist nicht möglich. Die „Verknüpfung“ einzelner Positionen (Abgabe eines Teilangebotes unter der Bedingung des Zuschlages einer oder mehrerer weiterer Lose) ist unzulässig.

CPV-Code: 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung

Aufteilung in Lose: ja

Erfüllungsort: Linz

Leistungsfrist: ab 1. September 2021, 1. November 2021 und 1. Dezember 2021 für je ein Jahr mit optionaler Verlängerungsmöglichkeit um weitere 48 Monate

Eignung:
Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bieter seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat:

  • Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 82 Bundesvergabegesetz 2018
    aktueller Auszug aus dem Firmenbuch und Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates, Strafregisterbescheinigung bzw. Registerauskunft für Verbände oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt), letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder letztgültige Rückstandsbescheinigung nach § 229 a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bieters.
  • Nachweis der Befugnis nach § 81 Bundesvergabegesetz 2018
  • Nachweise nach §§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
  • Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine
  • Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit:
    Nachweis, dass zumindest ein/eine MitarbeiterIn des Unternehmens über die abgeschlossene Meisterprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger oder gleichwertige Qualifikation im Herkunftsland verfügt.
  • Unternehmensreferenzen: Nachweis über mindestens 3 Referenzaufträge (3 unterschiedliche Objekte) jeweils mit folgendem Inhalt:
    • Auftragsgegenstand war die Durchführung der Unterhaltsreinigung
    • Die Unterhaltsreinigung wurde durchgehend in einem Zeitraum von 3 Jahren erbracht (entweder auf Grund eines Vertrages mit längerer Laufzeit oder auf Grund mehrere unmittelbar nacheinander abgeschlossener Verträge).
    • In zumindest einem Jahr betrug die Rechnungssumme mindestens EUR 40.000,00 exkl. USt.
    • Der Auftrag wurde vor nicht mehr als 3 Jahre (gerechnet vom Ende der Angebotsfrist) beendet oder läuft noch.

Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse 1, Telefon: +43 (0)1 333 66 660, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu erbringen.

Der Bieter kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Angebot belegen (§ 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018), dass er die vom Auftraggeber verlangten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber unverzüglich beibringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben werden, über welche Befugnisse der Bieter verfügt.
Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 8 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist nur zum Beleg der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig.
Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Angebot beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich zu erbringen.

B. 1. Ausschreibungsunterlagen

Beim gegenständlichen Vergabeverfahren handelt es sich um ein elektronisches Vergabeverfahren, bei dem der Bezug der Ausschreibungsunterlagen, die Bieterkommunikation während der Angebotsphase und die Angebotsabgabe auf elektronischem Weg unter Nutzung der ANKÖ- Vergabeplattform eVErgabe+ (www.ankoe.at) abgewickelt wird.

B. 2. Einreichung der Angebote

elektronisches Vergabeverfahren bis 10. Juni 2021, 10 Uhr

B. 3. Zuschlagsfrist

5 Monate

B. 4.

Es werden keine Sicherstellungen verlangt.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 10. Dezember 2020 und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.

Hinweis nach § 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018:
Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.

Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union am: 10. Mai 2021

Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: www.linz.at/ausschreibung

Für den Auftraggeber:
Für die Landeshauptstadt Linz:
Mag. Christian Furtlehner eh.

Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.

Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.

Details zur ökosozialen Beschaffung

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