Ankauf von Kopierpapier für die Dauer eines Jahres

Ausschreibungsdatum: 16. Juni 2021

A. 1. Auftraggeber

Landeshauptstadt Linz, Kepler Universitätsklinikum GmbH Med Campus III, Ars Electronica Linz GmbH, Design Center Linz BetriebsgesmbH, Informations- und Kommunikationstechnologie Linz GmbH, Immobilien Linz GmbH & Co KG, Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH, Seniorenzentren Linz GmbH, Museen der Stadt Linz GmbH
Vergabestelle: Personal und Zentrale Services, Zentraler Einkauf, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5
Auskünfte:  Administrativ: Gerald Danninger, Zimmer E069, Telefon  +43 732 7070 2165
Technisch: Gerald Danninger, Zimmer E069, Telefon  +43 732 7070 2165

Offenes Verfahren im Unterschwellenbereich

A. 2. Gegenstand der Leistung

Ankauf von Kopierpapier für die Dauer eines Jahres
Art und Umfang der Leistung: Ankauf von 28.500.000 Blatt Kopierpapier A4 und 750.000 Blatt A3

Aufteilung in Lose: ja

Erfüllungsort: Verschiedene Bedarfsstellen lt. Bestellschein im Stadtgebiet von Linz

Leistungsfrist:  1. August 2021 bis 31. Juli 2022

Eignung:
Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bieter seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat:

  • Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 82 Bundesvergabegesetz 2018
    aktueller Auszug aus dem Firmenbuch und Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates, Strafregisterbescheinigung bzw. Registerauskunft für Verbände oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt), letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder letztgültige Rückstandsbescheinigung nach § 229 a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bieters.
  • Nachweis der Befugnis nach § 81 Bundesvergabegesetz 2018
    • Nachweise nach §§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
    • Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine
    • Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit: keine

Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse 1, Telefon: +43 1 333 66 66 0, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu erbringen.

Der Bieter kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Angebot belegen (§ 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018), dass er die vom Auftraggeber verlangten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber unverzüglich beibringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben werden, über welche Befugnisse der Bieter verfügt.

Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 8 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist nur zum Beleg der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig.

Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Angebot beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich zu erbringen.

B. 1. Ausschreibungsunterlagen

Beim gegenständlichen Vergabeverfahren handelt es sich um ein elektronisches Vergabeverfahren, bei dem der Bezug der Ausschreibungsunterlagen, die Bieterkommunikation während der Angebotsphase und die Angebotsabgabe auf elektronischem Weg unter Nutzung der ANKÖ-Vergabeplattform eVErgabe+ (www.ankoe.at) abgewickelt wird.

B. 2. Einreichung der Angebote

elektronisches Vergabeverfahren bis 12. Juli 2021, 10 Uhr

B. 3. Zuschlagsfrist

bis 1. August 2021

B. 4. Zulässigkeit von Teilangeboten

ja

B. 5. Beschränkung oder Unzulässigkeit von Alternativangeboten

Technische Alternativangebote sind ausgeschlossen.
Wirtschaftliche Alternativangebote sind ausgeschlossen.
Rechtliche Alternativangebote sind ausgeschlossen.

Beschränkung oder Unzulässigkeit von Abänderungsangeboten:

Abänderungsangebote werden zugelassen: Nein

B. 6. Sonstiges

zB. Hinweis auf automationsunterstützte Angebotslegung

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 20. Dezember 2020 und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.

Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: www.linz.at/ausschreibung

Für den Auftraggeber:
Für die Landeshauptstadt Linz:
Mag. Furtlehner Christian e.h.

Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.

Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.

Details zur ökosozialen Beschaffung

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