Winterdienst auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Linz 2021/2022

Ausschreibungsdatum: 08. Juli 2021

A. 1. Auftraggeber

Landeshauptstadt Linz

Vergabestelle: Stadtgrün und Straßenbetreuung, Hauptstraße 1-5, A-4041 Linz

Auskünfte:  Administrativ: Edith-Maria Sonnleithner, Zimmer 3072, Telefon  +43 732 7070 3328

Technisch: Dipl.-Ing. Martin Stiedl, Zimmer 3074, Telefon  +43 732 7070 3330

Offenes Verfahren im Unterschwellenbereich

A. 2. Gegenstand der Leistung

Dienstleistungsauftrag
Winterdienst auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Linz 2021/2022
Dienstleistung

Art und Umfang der Leistung: Winterdienst auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Linz 2021/2022 - Schneeräumung, Salz- oder Splittstreuung; Splitteinkehrung

Erfüllungsort: Stadtgebiet von Linz (siehe Anlagen)

Leistungsfrist: 1. November 2021 – 31. März 2022

Eignung:

Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bieter seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat:

  • Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 82 Bundesvergabegesetz 2018
    aktueller Auszug aus dem Firmenbuch und Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates, Strafregisterbescheinigung bzw. Registerauskunft für Verbände oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt), letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder letztgültige Rückstandsbescheinigung nach § 229 a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bieters.
  • Nachweis der Befugnis nach § 81 Bundesvergabegesetz 2018
    • Nachweise nach §§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
    • Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine

Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit:

Der Bieter hat eine Beschreibung der technischen Ausrüstung (Fahrzeuge) und eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung er für die Ausführung des Auftrages verfügt: 

Zur Bedienung der Routen sind nachstehende Fahrzeuge erforderlich. Die Fahrzeuge müssen im Unternehmen vorhanden sein bzw. muss das Unternehmen eine Verfügbarkeitserklärung im Auftragsfall besitzen. Bitte entsprechende Nachweise dem Angebot beilegen.  2 Stk. Unimog inkl. Schneepflug und Streuautomat + 1 Ersatz-Fahrzeug (Unimog) 3 Stk. Schmalspurfahrzeuge inkl. Schneepflug und Streuautomat bzw. Traktor inkl. Schneepflug und Streuautomat + 1 Ersatz-Fahrzeug (Schmalspurfahrzeug bzw. Traktor) 1 Großkehrmaschine, geeignet für Straßen; 1 Kleinkehrmaschine, geeignet für Geh- und Radwege.

Bitte verwenden Sie das Formblatt - Ausstattung

Projektreferenzen:

Die Auftraggeberin bevorzugt die Zusammenarbeit mit Bietern, die mit der Durchführung von Winterdienstleistungen unter Verwendung von Schneeräumfahrzeugen vertraut sind.  Dem Angebot ist eine Liste der wesentlichen, in den letzten vier Jahren (Winterdienstsaisonen) erbrachten Winterdienstleistungen anzuschließen. 

Das Unternehmen muss mindestens zwei Referenzen mit einer Mindestauftragssumme von € 50.000,00 exkl. USt. je Auftraggeber nachweisen; jeweils aus den vergangenen drei Wintersaisonen. 

Bitte verwenden Sie das Formblatt - Projektreferenz 

Personalausstattung:

Die Auftraggeberin bevorzugt die Zusammenarbeit mit Bietern, die über mindestens 15 geschulte KraftfahrerInnen mit den entsprechenden Führerscheinklassen für die Winterdienstleistungen verfügen. 

Bitte verwenden Sie das Formblatt - Personalausstattung

Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse 1, Telefon: +43 1 333 66 66 0, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu erbringen.

Der Bieter kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Angebot belegen (§ 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018), dass er die vom Auftraggeber verlangten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber unverzüglich beibringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben werden, über welche Befugnisse der Bieter verfügt.

Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 8 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist nur zum Beleg der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig.

Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Angebot beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich zu erbringen.

A. 3. Hinweis nach § 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018

Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.

B. 1. Ausschreibungsunterlagen

Beim gegenständlichen Vergabeverfahren handelt es sich um ein elektronisches Vergabeverfahren, bei dem der Bezug der Ausschreibungsunterlagen, die Bieterkommunikation während der Angebotsphase und die Angebotsabgabe auf elektronischem Weg unter Nutzung der ANKÖ-Vergabeplattform eVErgabe+ (www.ankoe.at) abgewickelt wird.

B. 2. Einreichung der Angebote

elektronisches Vergabeverfahren bis 10. August 2021, 10 Uhr

B. 3. Zuschlagsfrist

bis 31. Oktober 2021

B. 4. Zulässigkeit von Teilangeboten

nein

B. 5. Beschränkung oder Unzulässigkeit von Alternativangeboten

Technische Alternativangebote sind ausgeschlossen.

Wirtschaftliche Alternativangebote sind ausgeschlossen.

Rechtliche Alternativangebote sind ausgeschlossen.

Beschränkung oder Unzulässigkeit von Abänderungsangeboten:

Abänderungsangebote werden zugelassen: Nein 

B. 6. Sonstiges

zB. Hinweis auf automationsunterstützte Angebotslegung

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 10. Dezember 2020 und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.

Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: www.linz.at/ausschreibung

Für den Auftraggeber:

Für die Landeshauptstadt Linz:

Mag.a Birgit Kliba e.h.

Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.

Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.

Details zur ökosozialen Beschaffung

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