Eintrittskontrollen für die Linzer Adventmärkte

Ausschreibungsdatum: 30. September 2021

A. 1. Auftraggeber

Landeshauptstadt Linz
Vergabestelle: Finanzen und Wirtschaft, Abteilung Wirtschaft und EU, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5

Auskünfte: Ing. Christian Genstorfer, Zimmer 2038/1, Telefon +43 732 7070 2318, E-Mail: christian.genstorfer@mag.linz.at
Eric Wolfmayr, MA, Zimmer 2051/1, Telefon +43 732 7070 2315, E-Mail: eric.wolfmayr@mag.linz.at

Offenes Verfahren im Oberschwellenbereich

A. 2. Gegenstand der Leistung

Dienstleistungsauftrag
Eintrittskontrollen für die Linzer Adventmärkte

Art und Umfang der Leistung: Eintrittskontrollen für die Linzer Adventmärkte

Nach genereller Reduktion bzw. punktueller gänzlicher Absage von Veranstaltungen in der jüngeren Vergangenheit sollen nun doch wieder Veranstaltungen unter Berücksichtigung und Einhaltung der geltenden COVID-19-Vorschriften stattfinden.

Um die Sicherheit der BeschickerInnen und BesucherInnen bestmöglich zu gewährleisten ist die Umsetzung eines entsprechenden COVID-19 Präventionskonzeptes aus gesundheitspolitischen Erwägungen und der daraus resultierenden Verantwortung zwingend erforderlich.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer über die Abwicklung der Zutrittskontrollen für die Linzer Adventmärkte im Rahmen eines offenen Verfahrens im Oberschwellenbereich.

Im Einzelnen soll ein extern erarbeitetes Präventionskonzept für beide Adventmärkte umgesetzt werden:

  • Durchführung des gesamten Aufbaus, Betreuung, Abbau inkl. aller Personal- und Materialressourcen
  • Zutrittskontrollen (3-G): Überprüfung des 3G Status,Ausgabe und Anlage der „Armbänder“, Sicherstellung der Registrierung, Zutrittskontrollen bei den Schleusen sowie Kontrollgängedurch geschultes Sicherheitspersonal
  • Adaptierung des Personaleinsatzplanes gemäß den (aktuellen) Anforderungen (z.B. bei Verbesserung/Verschlechterung der epidemiologischen Lage, bzw. auf Basis des zu erwartenden Andranges an den jeweiligen Wochentagen).
  • Die (stichprobenartige) Kontrolle des eingesetzten Personals bei den aus dem Präventionskonzept resulitierenden Aufgaben durch eine/n SupervisorIn
  • Stellung eines/r COVID-19 Präventionsbeauftragten für beide Märkte entsprechend der jeweils gültigen Maßnahmenverordnung
  • Kommunikation mit dem Magistrat/Bezirksverwaltungsbehörde und DienstleisterInnen insbesondere in der Zeit von Aufbaubeginn, Marktzeiten 20. November 2021 - 24. Dezember 2021 und nachfolgendem Abbau.
  • Regelmäßige Berichterstattung an die Auftraggeberin
  • Kontrolle der Arbeitszeiten der Mitarbeiter*innen des Sicherheitsdienstes sowie der Kontrollstellen und bei Nachfrage jederzeitige Übermittlung an die Auftraggeberin
  • Einhalten aller arbeitsrechtlichen Vorschriften bei den MitarbeiterInnen des externen Dienstleisters im Rahmen der Adventmärkte
  • Aufbau aller notwendigen technischen und sicherheitstechnischen Maßnahmen. Hierfür ist das gesamte notwendige Personal zu stellen.

Die Auftraggeberin stellt ausdrücklich klar, dass ein Abruf der ausgeschriebenen Leistung oder Teilen davon weder zugesagt, vereinbart, noch garantiert wird (siehe auch III. 6. Sonstiges).

CPV-Code:

Aufteilung in Lose: Nein

Erfüllungsort: Linz

Leistungsfrist: 20. November 2021 bis zum 24. Dezember 2021 mit entsprechender Vorlaufzeit

Eignung:

  • Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bieter seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat:
    • Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 82 Bundesvergabegesetz 2018
      aktueller Auszug aus dem Firmenbuch und Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates, Strafregisterbescheinigung bzw. Registerauskunft für Verbände oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt), letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder letztgültige Rückstandsbescheinigung nach § 229 a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bieters.
  • Nachweis der Befugnis nach § 81 Bundesvergabegesetz 2018
  • Nachweise nach §§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
    Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine
    Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit: keine

Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse 1, Telefon: +43 1 333 66 66 0, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu erbringen.

Der Bieter kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Angebot belegen (§ 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018), dass er die vom Auftraggeber verlangten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber unverzüglich beibringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben werden, über welche Befugnisse der Bieter verfügt.

Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 8 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist nur zum Beleg der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig.

Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Angebot beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich zu erbringen.

B. 1. Ausschreibungsunterlagen

Beim gegenständlichen Vergabeverfahren handelt es sich um ein elektronisches Vergabeverfahren, bei dem der Bezug der Ausschreibungsunterlagen, die Bieterkommunikation während der Angebotsphase und die Angebotsabgabe auf elektronischem Weg unter Nutzung der ANKÖ- Vergabeplattform eVErgabe+ (www.ankoe.at) abgewickelt wird.

B. 2. Einreichung der Angebote

elektronisches Vergabeverfahren bis 14. Oktober 2021, 10 Uhr

B. 3. Zuschlagsfrist

bis 20. November 2021

B. 4.

Es werden keine Sicherstellungen verlangt.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 10. Dezember 2020 und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.

Hinweis nach § 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018:
Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.

Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union am: 28. September 2021

Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: www.linz.at/ausschreibung

Für den Auftraggeber:
Für die Landeshauptstadt Linz:
Mag. Christian Furtlehner e.h.

Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.

Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.

Details zur ökosozialen Beschaffung

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