Zutrittskontrollen für die Linzer Adventmärkte Dienstleistungsauftrag - Am Hauptplatz und im Volksgarten – Widerruf

Ausschreibungsdatum: 25. November 2021

Widerruf der Bekanntmachung nach Ablauf der Angebotsfrist nach § 149 Bundesvergabegesetz 2018

Ursprüngliche Bekanntmachung vom 28. September 2021

A. 1. Auftraggeber

Landeshauptstadt Linz

Vergabestelle: Finanzen und Wirtschaft, Abteilung Wirtschaft und EU, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5

Auskünfte: Ing. Christian Genstorfer, Zimmer 2038/1, Telefon +43 732 7070 2318,                   E-Mail: christian.genstorfer@mag.linz.at
Eric Wolfmayr, MA, Zimmer 2051/1, Telefon +43 732 7070 2315, E-Mail: eric.wolfmayr@mag.linz.at

Offenes Verfahren im Oberschwellenbereich

A. 2. Gegenstand der Leistung

Dienstleistungsauftrag

Zutrittskontrollen für die Linzer Adventmärkte Dienstleistungsauftrag - Am Hauptplatz und im Volksgarten

A. 3. Widerruf

Die Ausschreibung musste durch die Vergabestelle aus folgenden Gründen nach Ablauf der Angebotsfrist widerrufen werden (Widerrufserklärung):

  • Das Vergabeverfahren wurde nach § 149 Abs. 2 Z 2 BVergG 2018 nach Ablauf der Angebotsfrist widerrufen, da nach dem Ausscheiden von Angeboten nur ein Angebot verblieben ist.
  • Zudem bestehen sachliche Gründe, die ebenfalls einen Widerruf nach § 149 Abs. 2 Z 3 BVergG 2018 rechtfertigen.

Absendung der Bekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union am: 24. November 2021

Für den Auftraggeber:
Für die Landeshauptstadt Linz:
Mag. Christian Furtlehner e.h.

Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.

Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.

Details zur ökosozialen Beschaffung

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