Widerruf der Ausschreibung nach Ablauf der Angebotsfrist
Ausschreibungsdatum: 23. März 2022
Widerruf der Bekanntmachung nach Ablauf der Angebotsfrist nach § 149 Bundesvergabegesetz 2018
Ursprüngliche Bekanntmachung vom 6.2.2022
A. 1. Auftraggeber
Landeshauptstadt Linz
Vergabestelle:
Finanzen, Tourismus und Märkte, 4041 Linz, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5
Auskünfte: Administrativ: MA Eric Wolfmayr, Zimmer 2051/1, Telefon +43 732 7070 2315
Technisch: MA Eric Wolfmayr, Zimmer 2051/1, Telefon +43 732 7070 2315
Offenes Verfahren im Oberschwellenbereich
A. 2. Gegenstand der Leistung
Dienstleistungsauftrag
Bekanntmachung nach Ablauf der Angebotsfrist nach § 149 Bundesvergabegesetz 2018
A. 3. Widerruf
Die Ausschreibung musste durch die Vergabestelle aus folgenden Gründen nach Ablauf der Angebotsfrist widerrufen werden (Widerrufserklärung):
- Das Vergabeverfahren wurde nach § 149 Abs. 2 Z 2 BVergG 2018 nach Ablauf der Angebotsfrist widerrufen, wenn nur ein Angebot verblieben ist.
- Zudem bestehen sachliche Gründe, die ebenfalls einen Widerruf nach § 149 Abs. 2 Z 3 BVergG 2018 rechtfertigen. Außerdem stellt dieser sachliche Grund sogar einen zwingenden Widerrufsgrund nach § 149 Abs.1 Z 1 und Z. 2 BVergG 2018 dar.
Absendung des Widerrufs an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union am: 23. März 2021
Für den Auftraggeber:
Für die Landeshauptstadt Linz:
Mag. Christian Furtlehner e.h.
Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.
Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.