Der direkt gewählte Bürgermeister
IKW-Schriftenreihe Nr. 109 – Linz, 2001
Inhalt des Bandes 109
Die Direktwahl des Bürgermeisters ersetzt die herkömmliche Bestellung des Bürgermeisters durch den Gemeinderat mit der Wahl des Bürgermeisters nach dem allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen, freien und persönlichen Wahlrecht durch das Gemeindevolk. Die Direktwahl des Bürgermeisters bedeutet keine Abkehr vom demokratisch-repräsentativen System, sondern lediglich einen anderen Modus der Bestellung des Bürgermeisters im demokratisch-repräsentativen System. Alle Kommunalrechte in Österreich, welche die Direktwahl des Bürgermeisters einführten, haben die Wählbarkeit der Unionsbürger als Bürgermeister ausgeschlossen. Das aktive und passive Wahlrecht bei der Wahl zum Gemeinderat ist den Unionsbürgern uneingeschränkt gewährleistet.
Durch die Direktwahl des Bürgermeisters wird die politische und tatsächliche Position des Bürgermeisters gestärkt, und zwar gegenüber seiner eigenen politischen Partei und gegenüber seiner eigenen politischen Fraktion; gegenüber dem Gemeinderat sowohl bei klaren Mehrheiten als auch bei labilen Mehrheiten.
Die Chancen der Direktwahl liegen in der demokratiepolitisch willkommenen Belebung der kommunalen Wahlgänge durch Personifizierung und in der Stärkung des Interesses der angeblich demokratiemüden Bürger an der Gemeindepolitik. Die praktischen Erfahrungen mit der Direktwahl des Bürgermeisters sind noch gering. Sie scheinen jedoch die Erwartungen zu erfüllen.
Dem Band, der einen umfassenden Beitrag über die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung der direkten Wahl liefert, sei freundliche Aufnahme in der Politik, bei den Kunden und Bürgern sowie in der öffentlichen Verwaltung gewünscht.