Unternehmen (Gesellschaft) im öffentlichen Eigentum

IKW-Schriftenreihe Nr. 113 – Linz, 2004

Studie zur Findung der optimalen Rechtsform für öffentliche Betriebe und Unternehmungen

 

Die immer wieder aufgeworfene Frage, welche Rechtsform für öffentliche Unternehmen wohl am besten geeignet sei (der Weg, das "WIE") kann nur bezogen auf den Sinn (das "WARUM") und das Ziel (das "WAS") der öffentlichen Wirtschaftstätigkeit situationsbezogen beantwortet werden.

Eine ausgewogene Beurteilung im "Machtdreieck" Demokratie – Staat – Markt, zwischen "Leisten und Gewährleisten" und zwischen Effektivität (Zweckmäßigkeit) und Effizienz (Wirtschaftlichkeit) ist nötig.

Die schwierige Aufgabe der Grenzziehung zwischen Markt und Staat obliegt in einem demokratischen Staatswesen nach wie vor dem Gesetzgeber bzw. der Politik, da ansonsten der Markt die Staatsfunktion übernähme und selbst zum Staat würde. Das neoliberale Ziel der "stateless global governance" ist sehr umstritten.

Dabei stellt sich die Frage, ob Gesellschaften des Handelsrechts besser geeignet sind als öffentlich-rechtliche Gestaltungen und ob durch die Gründung einer privatwirtschaftlichen Rechtsform nicht ein (gewollter) irreversibler Prozess in Richtung Privatisierung und Markt eingeleitet wird.

Eine Aussage über die optimale Rechtsform kann nur im konkreten Einzelfall an Hand folgender Beurteilungskriterien getroffen werden, nämlich:

  1. Sinngebende, demokratiepolitische Kriterien: Wahrung der Ingerenz (Einflussnahme)
  2. Gesamtwirtschaftliche und soziale Kriterien: öffentliche Güter sollen sozialen Nutzen stiften.
  3. Betriebswirtschaftliche und finanzielle Kriterien: Effizienz und finanzielles Gleichgewicht sind zu wahren.

Die gewählte Rechtsform soll daher das öffentliche Wohlfahrtsziel fördern, gleichzeitig das Effizienzziel erreichen und die Sinntransformation in Richtung gewinnorientierter, reiner Marktwirtschaft vermeiden.

Die Analyse hat ergeben, dass eine ausreichende Anzahl an rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten besteht, sodass die Schaffung einer neuen Rechtsform für öffentliche Unternehmen entbehrlich erscheint.

Die Studie kommt daher zu folgendem Ergebnis:

Für öffentliche Unternehmungen mit öffentlicher Sachzieldominanz und Nähe zu den demokratisch gewählten Staatsorganen sind die "staatsnahen" Rechtsformen bei entsprechend flexibler Ausgestaltung zur Gewährung dispositiver Autonomie am besten geeignet. Die "Sinntransformation" in Richtung des Marktes kann durch diese Rechtsformen am wirkungsvollsten verhindert werden:

  • Verein (bedingt geeignet, wenig geeignet für öffentliche Kernaufgaben)
  • öffentlich-rechtliche Organisationsformen mit eigener Rechtspersönlichkeit (nur bedingt, für bestimmte öffentliche Zwecke geeignet)
  • GmbH und GmbH & Co. KG (geeignet, "marktnäher")
  • rechtlich unselbstständige Organisationsformen (Marktbestimmte Betriebe): Für öffentliche, "staatsnahe" Aufgabenerfüllung am besten geeignet, gleichwertig mit der GmbH.

Möge die vorhandene Studie den politischen Entscheidungsträgern als hilfreiche Grundlage für die optimale Gestaltung der Rechtsform öffentlicher Unternehmen dienen und allen an der öffentlichen Wirtschaft Interessierten eine hilfreiche Arbeitsgrundlage sein.

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