Band 133 - Einführung in das Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen
Der Weg von der VRV 1974 zur VRV 2015
Mag.(FH) Axel Maurer, Finanzdirektor der Stadt Salzburg
In Band 133 der IKW-Schriftenreihe beschäftigt sich Prof. Klug mit der wohl aktuellsten Herausforderung, mit der die kommunalen Finanzabteilungen Österreichs konfrontiert sind: der Umstellung ihrer gesamten Mittelplanung und -bewirtschaftung auf ein nach internationalen doppischen Standards ausgerichtetes Rechnungswesen (VRV 2015). Auf rund 60 Seiten wird der Weg des Haushaltsrechtes seit 1945 nachgezeichnet und werden die wesentlichen finanzwirtschaftlichen Aspekte der VRV 2015 aufgezeigt.
Wesentliche Aspekte werden in dieser Rezension aufgegriffen. Prof. Klug verweist gleich zu Beginn auf einen der zentralen Paragraphen der neuen Verordnung: § 40 Abs. 4 VRV 2015. Dieser postuliert das verwaltungsökonomische Prinzip für die Erstellung der kommunalen Budgets und Rechnungsabschlüsse und verweist in den Erläuterungen explizit auf die Möglichkeit, auch künftig bestehende Buchhaltungssysteme und Rechenwerke als Bezug heranzuziehen, soweit damit die Vorgaben der VRV 2015 erfüllt werden. Damit ist sowohl eine Weiterentwicklung bestehender Systeme als auch die Implementierung eines neuen, nunmehr doppischen Systems möglich. Das verwaltungsökonomische Prinzip bedeutet aber, wie Prof. Klug zu Recht ausführt, einen bedeutenden Spielraum bei der Bewertung des Vermögens. Denn dabei ist das Einholen kostenintensiver Bewertungsgutachten weitgehend zu vermeiden.
Im Kreis der kommunalen Spitzenverbände besteht Übereinstimmung mit den österreichischen Gemeindeaufsichtsbehörden, dass Darlehen auch künftig nur für investive Zwecke zulässig sein sollen. Darauf nimmt auch die vorliegende Schrift Bezug. Noch Diskussionsbedarf mit den Aufsichtsbehörden besteht allerdings in der Frage, ob und wie etwaige investive Nachweise unter der VRV 2015 dargestellt werden sollen.
Ein weiteres Kapitel ist dem Budgetkreislauf gewidmet. Es stellt anschaulich den Prozess von der Budgeterstellung über den Budgetvollzug bis zum Rechnungsabschluss dar. Der Vermögensrechnung widmet Prof. Klug einen großen Teil seines Bandes. Dies wohl zu Recht, bereitet die Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen doch besondere Herausforderungen. Er kritisiert dabei, dass die Unterscheidung in lang- versus kurzfristiges Vermögen von deutlich geringerer Relevanz ist als die Frage, welche Vermögensteile öffentlichen Zwecken gewidmet und somit unverkäuflich sind. Denn mit hohen Werten versehene Assets können bei Unversierten leicht zur Fehlannahme von Vermögensphantasien (Prof. Klug nennt dies „Wertillusion“) führen. Unzweifelhaft vernachlässigte die VRV 1997 einheitliche Bewertungsstandards für kommunale Vermögen - einer der Vorteile der VRV 2015. Der Zweck öffentlichen Vermögens lässt sich aber in der Regel nicht betriebswirtschaftlich, sondern nur gemeinwirtschaftlich ergründen.
Letztlich bleibt auch eines der heiklen Themen im aktuellen Band von Prof. Klug nicht unausgesprochen: der hohe Umstellungsaufwand. Dieser soll gem. Schätzungen der EU bis zu 1 Promille des BIP ausmachen, somit bis zu € 370 Mio. einmalig und bis zu 0,1 Promille (bis zu € 37 Mio.) laufend. Bleibt abzuwarten, ob die tatsächlich realisierten Kosten den erwarteten Informationsgewinn rechtfertigen werden.