Bewohner*innenparkkarte

Video auf Youtube ansehen (neues Fenster)
Videodatei herunterladen / im Standard-Player ihres Gerätes abspielen (MP4, 8 MB) (neues Fenster)

Zur Übersichtsseite

Mit der Bewohner*innenparkkarte können Sie Ihr Auto in den Kurzparkzonen der unmittelbaren Wohnumgebung abstellen. Manche Kurzparkzonen sind vom Bewohner*innenparken ausgeschlossen. Sie erkennen das an einem Zusatzschild am Verkehrszeichen. Pro Person wird nur eine Karte für eine Parkzone ausgestellt.

Voraussetzung für eine solche Berechtigung ist, dass der/die Antragsteller*in

  • den Hauptwohnsitz in einer dieser Bewohnerparkzonen hat, 
  • keinen privaten Abstellplatz zur Verfügung hat und 
  • Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftwagens ist oder
  • ihm/ihr ein Firmenfahrzeug zur Privatnutzung überlassen wurde.

Für den Antrag benötigen Sie den Zulassungsschein. Für ein Firmenfahrzeug benötigen Sie zusätzlich eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie das Fahrzeug privat nutzen dürfen. Ein Formular für die Bestätigung können Sie herunterladen.

Die Bewohner*innenparkkarte kann persönlich oder durch eine/n Stellvertreter*in in allen Bürger*innenservicestellen abgeholt werden. Für Privat-Fahrzeuge kann sie auch telefonisch unter 0732 7070 beantragt werden. Über ein Online-Formular kann sie für Privatfahrzeuge und Firmenfahrzeuge beantragt werden.
 
Eine Verlängerung der Bewohner*innenparkkarte können Sie schon 6 Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit beantragen. Einen Antrag per Telefon oder das Online-Formular sollten Sie 14 Tage vor Ablauf der alten Bewohner*innenparkkarte stellen, damit die neue Karte rechtzeitig zugesandt werden kann.

Wenn sich Ihr Wohnsitz oder das Autokennzeichen ändert, kann die Bewohner*innenparkkarte umgetauscht werden. Bringen Sie dafür den neuen Zulassungsschein und die alte Bewohner*innenparkkarte mit. Die Gültigkeitsdauer ändert sich dadurch nicht.

Für die Ausstellung der Bewohner*innenparkkarte werden Gebühren eingehoben. Mehr Informationen über die Bewohner*innenparkkarte und die Kosten finden sie unter www.linz.at/bewohnerparkkarte.asp.

Wenn Sie für Ihren Behördentermin eine Gebärdensprachdolmetscherin oder einen Gebärdensprachdolmetscher benötigen, bestellen Sie diese bitte bei der Dolmetschvermittlungszentrale des Landesverbandes der Gehörlosenvereine in Oberösterreich unter der Nummer 0664 4493033. Die Stadt Linz übernimmt die anfallenden Kosten.

Für Schwerhörige ist ein Beratungsplatz mit einer induktiven Höranlage ausgestattet und gekennzeichnet.

Bei Fragen wenden Sie sich an das Bürger*innenservice unter der E-Mail-Adresse info@mag.linz.at, unter der Fax-Nummer 0732 7070 542110 oder unter der Telefonnummer 0732 7070.

Europawahl
2024

Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Wir bieten alle Informationen zur Wahl und die Online-Bestellung von Wahlkarten für in Linz wahlberechtigte Personen.

Mehr dazu