Medienservice vom: 08.02.2022

Stadt Linz stellt Online-Service für Befreiung von der Covid-19-Impfpflicht zur Verfügung Befreiung von Impfpflicht ausschließlich über Online-Formular

  • Online-Möglichkeit noch diese Woche auf www.linz.at
  • Bürgermeister Klaus Luger kritisiert Umsetzung durch Gesundheitsministerium: „Chaos bei Impfbefreiungen war vorhersehbar und vermeidbar!“ 

Seit Samstag, 5. Februar 2022, ist das Impfpflichtgesetz Österreich in Kraft, welches eine Impfpflicht gegen Covid-19 für alle Personen über 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich vorschreibt. Es sind jedoch auch Ausnahmen vorgesehen, geregelt in der seit heute, 8. Februar 2022, gültigen Verordnung zum Impfpflichtgesetz (siehe §3): So müssen sich etwa Schwangere, Genesene für 180 Tage, Personen, die durch eine Impfung gefährdet werden könnten (z.B. Autoimmunerkrankung mit Schub, KrebspatientIinnen, Organtransplantationen etc.), oder Menschen ohne ausreichende Immunantwort keiner Schutzimpfung unterziehen. Diese Ausnahmen sind von Krankenhausambulanzen, niedergelassenen EpidemieärztInnen oder den örtlich zuständigen AmtsärztInnen zu bestätigen. Der große Informationsbedarf macht sich bereits am Magistrat bemerkbar: Die Telefone im BürgerInnen Service Center stehen nicht mehr still, viele Menschen kommen persönlich, um sich über eine Impfbefreiung zu informieren. Der Magistrat hat einen solchen Ansturm erwartet und ein Online-Service entwickelt, das noch diese Woche verfügbar sein wird. 

Das Ersuchen auf eine diesbezügliche Bescheinigung für Personen mit Hauptwohnsitz in Linz wird ausschließlich über ein Online-Formular mit Upload-Möglichkeit für Atteste auf der städtischen Website www.linz.at möglich sein. Die hochgeladenen Befunde werden von den zuständigen AmtsärtztInnen geprüft und bearbeitet. Für die Bearbeitung sind entsprechende Arztbefunde unbedingt erforderlich. Aufgrund der Vielzahl an Anträgen können keine persönlichen Termine bei AmtsärztInnen vereinbart werden. Bei positiver Erledigung erhalten die AntragstellerInnen eine entsprechende Bestätigung innerhalb der kommenden Wochen elektronisch bzw. auf dem Postweg. Verwaltungsstrafen sind laut Impfpflichtgesetz erst ab 16.März.2022 vorgesehen.

Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger kritisiert die Umsetzung des Impfgesetzes durch das Gesundheitsministerium: „Das Chaos bei den Impfbefreiungen war einmal mehr vorhersehbar und damit auch vermeidbar. So hat das Gesundheitsministerium bis heute kein einheitliches Online-System dazu auf die Schienen gebracht. Wie bereits bei den Massentestungen vor mehr als einem Jahr liegt es wieder einmal mangels bundesweiter Konzepte an den Städten und Bezirksverwaltungen. Diese müssen nun - mit großem Personalaufwand und persönlichem Einsatz unzähliger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Einzellösungen finden, um die Vorgaben der Bundesregierung überhaupt umsetzen zu können.“

Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung und den Ausnahmen vom Impfpflichtgesetz unter: https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/Impfpflicht/Allgemeine-Informationen.html 
 
Der exakte Zeitpunkt der Freischaltung wird über die Kanäle der Stadt Linz gesondert kommuniziert. 

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