Medienservice vom: 14.02.2022

Online-Service für Befreiung von der Covid-19-Impfpflicht steht zur Verfügung Ersuchen für Befreiung von Impfpflicht ausschließlich über Online-Formular

  • Keine persönlichen Termine bei AmtsärztInnen
  • Bürgermeister Klaus Luger: „Stadt erfüllt Pflicht als Behörde und setzt Vorgaben des Bundes um.“ 

Das Anfang Februar in Kraft getretene Impfpflichtgesetz sieht vor, dass bestimmte Personengruppen von der Impfpflicht gegen Covid-19 ausgenommen werden können. So müssen sich etwa Schwangere, Genesene für 180 Tage, Personen, die durch eine Impfung gefährdet werden könnten (z.B. bei Autoimmunerkrankung mit Schub, KrebspatientInnen, nach Organtransplantationen etc.), oder Menschen ohne ausreichende Immunantwort keiner Covid-19-Schutzimpfung unterziehen. Der Ausnahmegrund ist durch fachlich geeignete Ambulanzen einer Krankenanstalt oder durch Amts- bzw. EpidemieärztInnen in das Zentrale Impfregister einzutragen bzw. mittels ärztlichem Attest zu bestätigen. 

Für Personen mit Hauptwohnsitz in Linz besteht ab heute, Montag, 14. Februar 2022, die Möglichkeit, ein Ersuchen um Befreiung von der Impfpflicht über ein Online-Formular auf www.linz.at/corona-impfung.php einzubringen. Auf der stadteigenen Plattform können die notwendigen Atteste und Befunde online hochgeladen werden Für die Ausstellung einer Bestätigung durch die Amts- oder EpidemieärztInnen legen die betroffenen Personen sämtliche erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung des Vorliegens des Ausnahmegrundes vor. Nur so kann über eine Impfbefreiung entschieden werden. Entsprechende Arztbefunde sind für eine Bearbeitung unbedingt notwendig. Aufgrund der Vielzahl an Anträgen können keine persönlichen Termine bei AmtsärztInnen vereinbart werden oder nur in absoluten Ausnahmefällen. Bei positiver Erledigung erhalten die ansuchenden LinzerInnen eine entsprechende Bestätigung innerhalb der kommenden Wochen elektronisch bzw. auf dem Postweg.

Hinweis: Vorab eingebrachte Anträge können nicht bearbeitet werden. Sollte sich bei der Bearbeitung einer Impfbefreiung ein persönlicher Klärungsbedarf ergeben, nimmt der Amtsärztliche Dienst der Stadt Linz direkt mit den betroffenen Personen Kontakt auf.

Alle wichtigen Informationen zur Covid-19-Schutzimpfung, Impfpflicht und Impfbefreiung in der Stadt Linz sind unter www.linz.at/corona-impfung zu finden.

„Da seitens des Gesundheitsministeriums bis dato noch kein einheitliches Online-System bereitsteht, hat die Stadt Linz ein eigenes System zur Meldung für die Befreiung der Covid-19-Impfpflicht auf den Weg gebracht. Damit erfüllt die Stadt Linz als Bezirksbehörde erneut ihre Pflicht und setzt die Vorgaben des Bundes entsprechend um. Jene Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, wird so – nach sehr sorgfältiger Prüfung unserer Amtsärztinnen und Amtsärzte – eine Befreiung der Impfpflicht nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglicht. Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einmal mehr gezeigt haben, dass unsere Stadtverwaltung flexibel und lösungsorientiert für die Linzerinnen und Linzer arbeitet“, informiert der Linzer Bürgermeister und Bezirkshauptmann Klaus Luger. 

Linz für Linz

Spendenaktion „Linz für Linz“

Der Enter_Tainer wird zum Adv_Enter_Tainer – jetzt spenden für das B37, das Linzer Frauenhaus und die Linzer Tiertafel!

Mehr Infos