Medienservice vom: 06.04.2022

Linzer Mietzinsschlichtungsstelle wertvolle Beraterin bei Mietstreitigkeiten Lediglich 4 von 99 Fällen gerichtsanhängig, alle übrigen Verfahren außergerichtlich bzw. mittels Vergleich gelöst

Die Mietzinsschlichtungsstelle der Stadt Linz, eine landesweit einzigartige Service- und Beratungsstelle, unterstützt Linzer Mieter*innen bei mietrechtlichen Problemen. Die Einrichtung dient als erste beratende Vorinstanz und hilft vor allem Menschen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können. Neben Konflikten zu Mietverträgen steht häufig auch die Frage der Erhaltung der Wohnungen im Fokus der Beratungen.

Im Jahr 2021 erreichten 88 Anträge (2020: 105 Anträge) die Mietzinsschlichtungsstelle. Dies entspricht einem Rückgang von 16 Prozent. Insgesamt konnte die Serviceeinrichtung 99 Verfahren abschließen, wobei hierunter auch offene Anträge aus dem Jahr 2020 fallen.

Insgesamt wurden Beratungsleistungen der Mietzinsschlichtungsstelle im Vorjahr aufgrund der Corona-Krise, wie auch schon 2020, weniger in Anspruch genommen als vor Ausbruch der Pandemie.

Lediglich vier Fälle wurden im Jahr 2021 gerichtsanhängig gemacht, alle anderen Verfahren konnten vor der Schlichtungsstelle außergerichtlich bzw. mittels Vergleich erledigt werden.
„Diese erfreuliche Bilanz zeigt klar auf, dass eine Inanspruchnahme der Mietzinsschlichtungsstelle die Chance deutlich erhöht, einen Vergleich zu erzielen und teure sowie langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Mit der oberösterreichweit einzigen Mietzinsschlichtungsstelle geht die Lebensstadt Linz den richtigen Weg, um ihre Bürger*innen bei Mietproblemen bestmöglich zu unterstützen“, informiert Bürgermeister Luger.

Speziell geschulte Mitarbeiter*innen dieser Serviceeinheit kümmern sich um alle im Mietrechts- und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz verankerten Belange (mit Ausnahme Kündigungen bzw. Räumungen). Viele Probleme betreffen vor allem die Durchführung von Erhaltungsfragen, wie den Austausch von Fenstern oder die Entfernung und Vermeidung von Schimmel.

Häufig zeigen sich die Höhe des Hauptmietzinses oder die Höhe der Betriebskosten als Streitfälle. Die Beratung bzw. ein Erstgespräch sind kostenlos. Zahlreiche telefonische Auskünfte (Tel. +43 7070 2458) zählen ebenso zum Leistungsspektrum der Mietzinsschlichtungsstelle wie das Eintreten für außergerichtliche Einigungen in strittigen Fällen.

Die Stadt Linz hat sich bereits 1949 zur Einrichtung einer Mietzinsstelle bekannt. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um eine Vorinstanz des Gerichtes, deren Aufgabe es ist, eine gütliche Beilegung von Verfahren zu ermöglichen, die über einen Antrag der Streitparteien eingeleitet werden. Muss ein Bescheid ausgestellt werden, fallen Verwaltungsabgaben in Höhe von 6,50 Euro an.

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