Medienservice vom: 27.04.2022

Verkehrsberuhigung für Ferihumerstraße Fahrverbot ausgenommen Anrainer*innen und Radfahrer*innen

Zur Verkehrsberuhigung in der Ferihumerstraße in Urfahr wurde von der Stadt Linz ein Fahrverbot in beiden Richtungen erlassen. Dieses Fahrverbot betrifft den gesamten Bereich zwischen der Wildbergstraße und der Linken Brückenstraße und schließt auch den Sackgassenbereich der Peuerbachstraße mit ein. 

Der Anliegerverkehr und Radfahrer*innen sind von diesem Verbot ausgenommen.

„Mit dieser Maßnahme soll eine Verkehrsberuhigung und eine Entlastung der Anrainer*innen entlang der Ferihumerstraße erreicht werden”, begründet der Linzer Mobilitätsreferent Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart diese Maßnahme. „Damit wird es auch möglich sein, das Befahren dieses Straßenzuges durch Pendler*innen und sonstige ortsfremde Personen zu unterbinden”. 

Auf Basis der Auswertungen der Bürger*innen-Befragung wurde seitens des Mobilitätsreferenten eine Lösung mit einem „Fahrverbot ausgenommen Anliegeverkehr“ ausgewählt. Unter „Anliegen“ werden verschiedene Tätigkeiten verstanden, die auch ein Besuchen von Bewohner*innen beinhaltet. Das Parken auf Grund eines Besuches des Urfahraner Jahrmarktes oder nur das Abstellen und unmittelbares Weiterfahren mit der Straßenbahn fallen rechtlich nicht unter diesem Titel „Anliegen“. Ein Durchfahren ist nicht erlaubt. Die große Herausforderung solch einer Maßnahme bedingt eine dementsprechende Überwachung, eine Abstimmung mit der Polizei, um einen Lerneffekt der neuen Verkehrsmaßnahme zu erzielen, ist notwendig.

Die entsprechenden Verkehrsschilder werden heute aufgestellt, weshalb die genannten Regelungen nun in Kraft treten.

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