Verkehrssituation rund um den Urfahraner Jahrmarkt Mobilitätsreferent Mag. Hajart für weitere Verbesserungsmaßnahmen
Nach den schier endlos erscheinenden Einschränkungen durch Corona erfährt der Urfahraner Jahrmarkt eine Renaissance. Bratwürstel, Backhendl, kühle Getränke und natürlich die Fahrgeschäfte locken Groß und Klein auf den Frühjahrsmarkt, ein absoluter Besucherrekord könnte heuer geknackt werden.
Dass es angesichts dessen bislang zu keinen außerordentlichen Verkehrsproblemen und -einschränkungen gekommen ist, ist ein erfreuliches Zeichen. Dennoch besteht Verbesserungspotenzial. Konkret kommt es täglich während des Urfahrmarktes zu Konflikten, da viele Besucher*innen aus der Straßenbahn strömen und gleichzeitig unzählige Fahrzeuge in die Ferihumer Straße einbiegen. Gerade in der Ferihumerstraße sollten aufgrund der gewonnen Erkenntnisse weitere Schritte geprüft werden. Dort wurde in der Woche vor dem Urfahrmarkt ein Fahrverbot in beiden Richtungen erlassen. Dieses Fahrverbot betrifft den gesamten Bereich zwischen der Wildbergstraße und der Linken Brückenstraße und schließt auch den Sackgassenbereich der Peuerbachstraße mit ein. Der Anliegerverkehr und Radfahrer*innen sind von diesem Verbot ausgenommen. Die Zufahrt von der Linken Brückenstraße kommend zum ostseitig gelegenen Pendlerparkplatz ist möglich.
Mobilitätsreferent Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart: „Diese Verordnung war – nach langen politischen Diskussionen – die erste gesetzte Maßnahme zur Begrenzung des Durchzugsverkehrs. Die Situation ist noch nicht zufriedenstellend, wir lernen dabei täglich dazu. Das Fahrverbot ausgenommen Anliegerverkehr und Radfahrer sollte differenziert betrachtet werden, nämlich zum einen für die Zeit außerhalb des Urfahrmarktes, und zum anderen für die Zeit in der der Jahrmarkt stattfindet.”
Die Polizei hat für die Zeit nach dem Frühjahrsmarkt eine Schwerpunktaktion zugesagt, in der zuerst über die Rechtslage aufgeklärt und anschließend auch gestraft wird. Für die Zeit während des Jahrmarktes sieht sie sich außer Stande, eine Kontrolle durchzuführen.
„Wir haben aufgrund der Erkenntnisse der ersten Tage die Beschilderung in der Ferihumerstraße verstärkt. Eine rechtliche Abklärung bezüglich zusätzlicher Securitys ist erfolgt”, so Hajart. Die rechtliche Prüfung ergab, dass man Mitarbeiter*innen eines Securitydienstes nach § 97 Abs. 3 StVO betrauen lassen kann. Die Vorbereitungen wurden gesetzt, dass diese nach den rechtlich erforderlichen Schritten für eine solche Betrauung eingesetzt werden können.
„Gerade als neuer Mobilitätsreferent ist es mir wichtig, dass wir Schritte setzen und nach und nach Verbesserungen erreichen. Als Vorbereitung für kommende Jahrmärkte sage ich zu, alle auf dem Tisch liegenden Verbesserungsvarianten zu prüfen. Dabei soll aus meiner Sicht insbesondere in Erwägung gezogen werden, dass eine innovative Verkehrslenkungs-App zum Einsatz kommt, die man jedoch zuvor bei kleineren Veranstaltungen wie Konzerten oder Fußballspielen testet”, so Vizebürgermeister Hajart.
Der neue Mobilitätsreferent dämpft jedoch auch die Erwartungen an die Anrainer*innen: „Der Urfahraner Jahrmarkt an diesem Standort führt klarerweise – trotz aller denkbaren Maßnahmen im Verkehrsbereich – zu einem entsprechenden Verkehrsaufkommen. Ein Appell an alle Besucher*innen für diesen Jahrmarkt und alle weiteren: Bitte reisen Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad an! Das Jahrmarkt-Areal hat eine direkte Straßenbahn-Anbindung, besser könnte es im Hinblick darauf gar nicht sein.”