Parken in Linz: Kurzparkplätze und Behinderten-Parkplätze im Internet abrufbar Web-GIS-Plan ermöglicht rasche Auffindbarkeit
Neben den Tiefgaragen verfügt Linz über zahlreiche gebührenpflichtige Kurzparkzonen in der Innenstadt, in denen potentielle Kund*innen bei Einkäufen oder bei anderen Erledigungen, etwa Arztbesuchen, ihr Auto abstellen können. Zur besseren Auffindbarkeit dieser Stellflächen sind im Rahmen des Projekts „Parken in Linz“ die Kurzparkplätze in der Innenstadt nun online aufzufinden. Auch die Behinderten-Stellplätze sind jetzt digital erfasst.
Diese Behindertenparkplätze befinden sich zum Beispiel vor Ämtern oder Institutionen sowie vor Gesundheits- und Kultureinrichtungen. Diese können durch in ihrer Mobilität eingeschränkte Verkehrsteilnehmer*innen mit einem Behindertenausweis gemäß § 29b StVO 1960 benützt werden. Die Möglichkeit zur unentgeltlichen Inanspruchnahme von Behindertenparkplätzen gilt auch in gebührenpflichtige Parkzonen.
Um das Auffinden dieser Stellflächen im Stadtgebiet zu erleichtern, hat die Stadt Linz nun zwei Kurz-Urls https://webgis.linz.at/kurzparkzonen und https://webgis.linz.at/behindertenparkplaetze) eingerichtet, mit denen die jeweiligen Standorte abgerufen werden können.
„Im digitalen Zeitalter ist es sinnvoll und notwendig, die Onlineangebote für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in Linz weiter auszubauen. Das Online-Angebot der Stadt zum Thema Parken wird somit um zwei weitere wichtige Facetten ergänzt“, begründet der Linzer Mobilitätsreferent Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart die Neuerungen.
Die potentiellen Nutzerinnen und Nutzer ersehen in der „digitalen Parkkarte“ für gebührenpflichtige Kurzparkzonen nicht nur den jeweiligen Standort der Stellplätze, sondern auch die Parkdauer und die Möglichkeit, ob auch mit NFC-Kartenfunktion bezahlt werden kann.
Kurzparkzonen in der City und in Urfahr-Zentrum
Mit der Online-Auffindbarkeit von Behinderten-Parkplätzen wird einem Antrag von Georg Redlhammer (NEOS) entsprochen, der die elektronische Erfassung ins Web-GIS zum Inhalt hatte. Dieser Vorschlag wird vom Linzer Mobilitätsreferent Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart begrüßt und im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdienststellen umgesetzt.
„Das ist eine spürbare Verbesserung für Menschen mit Beeinträchtigung, die nach Linz kommen. Egal ob sie aufs Amt müssen, einkaufen wollen oder einfach Linz genießen wollen, durch diese Web-GIS-Lösung ist es nun in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen besser und rascher möglich, die vorhandenen Behindertenparkplätze in Linz zu finden. Vor allem für ortsunkundige Personen ist diese Neuerung eine große Erleichterung. Moderne Politik für Menschen mit Beeinträchtigung muss nah an den Bedürfnissen der Menschen passieren und darf sich nicht vor Digitalisierung fürchten. Ich freue mich, dass hier große Einigkeit im Gemeinderat besteht und unser Antrag jetzt so rasch umgesetzt wird“, betont Gemeinderat Georg Redlhammer von den NEOS.
„Als Mobilitätsreferent der Stadt Linz ist es mir ein großes Anliegen, in ihrer Beweglichkeit eingeschränkten Personen eine gleichberechtigte Teilnahme am öffentlichen Verkehrsgeschehen zu ermöglichen. Dazu müssen wir alle technischen Lösungen ausschöpfen“, sagt Mobilitätsreferent Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart.
„Der digitale Parkplatzplan wurde von der Abteilung Vermessung und Geoinformation des Geschäftsbereichs PTU der Stadt Linz in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen Mobilitätsplanung, Stadtplanung sowie Parkraumbewirtschaftung erstellt.“
Aus der auf www.linz.at abrufbaren digitalen Landkarte ist auch zu ersehen, welche Behindertenparkplätzen sich wo genau befinden. Diese sind auch mit Fotos und Straßenansichten erfasst und dargestellt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sie – ebenso wie bei den Kurzparkzonen - alphabetisch nach Straßenzügen sortiert abzurufen. Wenn jemand zum Beispiel am Pfarrplatz einen Behindertenparkplatz in Anspruch nehmen möchte, sind nach der Eingabe „Pfarrplatz“ auf Knopfdruck bzw. per Mausklick die sechs dort zur Verfügung stehenden Stellplätze zu finden. Dazu wird eine fotografische Darstellung angeboten.
WebGIS-Plan-Ausschnitt
Menschen mit Behinderungen, die einen Ausweis nach § 29b StVO besitzen und ein Fahrzeug selbst lenken, dürfen in Kurzparkzonen zeitlich unbeschränkt parken. Auf jeden Fall ist das Auto dementsprechend zu kennzeichnen (Ausweis hinter der Windschutzscheibe). In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen kann in Linz gratis geparkt werden.
Die Behinderten-Stellplätze sind auch per Foto dokumentiert.