Medienservice vom: 07.07.2022 |Downloads zum Medienservice|Fotos zum Medienservice

Rechts abbiegen bei Rot für Radfahrer*innen Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart: „Wir sind bereit!“

Mit der Neufassung der österreichischen Straßenverkehrsordnung, die nun im Nationalrat beschlossen wurde, gibt es einige Änderungen, die das Radfahren attraktiver machen: Neben dem gesetzlichen Überholabstand von mindestens 1,5 Metern ist die wichtigste Neuerung der 33. StVO-Novelle das Rechtsabbiegen bei Rot, das den Radfahrer*innen an dafür geeigneten Kreuzungen künftig erlaubt sein wird.  

Der Linzer Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart, der für das Ressort Mobilität und Verkehr in der Landeshauptstadt zuständig ist, sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung. 

„Zum einem kann sich dadurch der Verkehr flüssiger gestalten und zum anderen wird das Radfahren in der Stadt durch diese neuen Freiheiten noch attraktiver. Ich weiß, dass diese Neuerung im Vorfeld kontrovers diskutiert worden ist, wir in Linz sind jedoch bereit, diesen Schritt mitzugehen und proaktiv mitzuwirken. So gibt es bereits einen entsprechenden Verordnungsplan für die österreichweit erste Kreuzung, wo das Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer erlaubt wird. Dabei handelt es sich um die Kreuzung Landstraße / Bürgerstraße. Linz ist für die Umsetzung der neuen Vorschriften gerüstet, in den kommenden Tagen wird sogar schon das erste Verkehrsschild nach Linz geliefert“, informiert Mobilitätsreferent Vizebürgermeister Hajart. 

„Es gibt in Linz als ersten Schritt rund ein Dutzend Kreuzungen, an denen das Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer*innen erlaubt werden wird. Von der Abteilung Mobilitätsplanung des Geschäftsbereichs Planung, Technik und Umwelt der Stadt Linz wird derzeit eine entsprechende Prioritätenliste erarbeitet, die im Einvernehmen mit der Polizei überprüft wird und uns einen raschen Start nach Inkrafttreten der 33. StVO-Novelle erlaubt“, so Hajart. Diese ersten Kreuzungen sollen in der ersten Zeit einem Monitoring unterliegen, um Rückschlüsse auf weitere Schritte zu ermöglichen.

„Nach den bereits auf vollen Touren laufenden Vorarbeiten durch die städtische Mobilitätsplanung kann also eine möglichst rasche Umsetzung in Linz erfolgen“. Einziger Hemmschuh ist noch, dass die neuen Regelungen in der StVO noch nicht in Rechtskraft erwachsen sind.

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