Medienservice vom: 27.12.2022 |Fotos zum Medienservice

Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrradfahrer*innen bei weiteren fünf Kreuzungen Vizebürgermeister Hajart: Wir bleiben hier Vorreiter und gehen konsequent Schritt für Schritt voran

Durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (33. STVO-Novelle) ist es Radfahrerinnen und Radfahrern seit 1. Oktober möglich, bei Kreuzungen abzubiegen, auch wenn die Ampel auf Rot zeigt. Voraussetzung dafür ist, dass die baulichen Bedingungen der Kreuzung und auch sonstige im Hinblick auf Verkehrssicherheit wichtige Faktoren, wie Einsehbarkeit und Sichtwinkel, passen.

Die Stadt Linz war die erste Stadt in Österreich, die das Rechtsabbiegen bei Rot an der Kreuzung Landstraße/Bürgerstraße ermöglicht hat. Es hat sich gezeigt, dass das auch funktioniert.

„Durch die Möglichkeit bei Rot abzubiegen, soll das Radfahren für die Menschen in der Stadt Linz attraktiver werden. Zudem lässt sich durch diese Maßnahme der Verkehr flüssiger gestalten. Ich betrachte dies als einen weiteren Mosaikstein im Rahmen der Fahrradstrategie unserer Stadt. Weitere Kreuzungen, hauptsächlich im Innenstadtbereich, sollten auf diese Weise auch im kommenden Jahr umgerüstet werden können“, kündigt der Linzer Mobilitätsreferent Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart an. Auf seine Initiative hin werden derzeit weitere Kreuzungen im Hinblick auf diese Neuerung untersucht. Fünf von insgesamt ca. 20 infrage kommenden Kreuzungen im Stadtgebiet haben das entsprechende Auswahlverfahren dafür bereits geschafft.

So wird es künftig an den Kreuzungen Südtirolerstraße/Bahnhofstraße, Weißenwolffstraße/Gruberstraße, Krankenhausstraße/Gruberstraße, Schillerstraße/Khevenhüllerstraße sowie an der Kreuzung Schubertstraße/Goethestraße für den Radverkehr möglich sein, bei Rotlicht mit dem Fahrrad rechts abzubiegen.
Die Auswahlkriterien für diese Kreuzungen sind neben der verkehrssicherheitstechnischen Untersuchung und der Abstimmung mit Polizei und Verkehrsbehörde die Verordnung und Kundmachung durch das entsprechende Verkehrsschild. 

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