Zwischenbilanz: 1,16 Millionen Euro bis Oktober 2017
„Die Reform der Lustbarkeitsabgabe, die im Vorjahr durchgeführt und heuer durch eine Novelle ergänzt wurde, hat sich eindeutig bewährt. Die novellierte Verordnung berücksichtigt weitgehend die Interessen der Wirtschaftstreibenden und sorgt für deren Entlastung. Trotz mehrerer Abgabesenkungen bleiben die städtischen Einnahmen bisher fast auf gleichem Niveau“, zeigt sich Vizebürgermeister Detlef Wimmer zufrieden.
Die aktuelle Novelle der Lustbarkeitsabgabeordnung vereinfachte das Regelwerk auf Basis der Erfahrungswerte aus dem Jahr 2016 weiter. Debütantinnen- und Debütantenbälle sowie Themenschifffahrten sind seither abgabenbefreit. Für Tanzveranstaltungen sanken die Abgaben von bisher zwölf auf den normalen Satz von zehn Prozent. Gleichzeitig wurden die monatlichen Abgaben für Wett-Terminals moderat von 150 auf 170 Euro pro Gerät angehoben.
Bei der neuen Verordnung stehen neben der Modernisierung des Regelwerkes vor allem die punktuelle Entlastung für Wirtschaftstreibende, eine einfachere Abwicklung der Abgaben und eine Verbesserung des Vollzuges im Vordergrund.
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