Internationaler Impfpass und elektronischer Impfpass
Grundsätzlich ist die Eintragung von Impfungen in Impfpässe beziehungsweise Impfkarten sowie in den elektronischen Impfpass von dem*der Ärzt*in beziehungsweise der Impfstelle durchzuführen, wo die Impfung verabreicht wurde.
Die vom Impfservice der Stadt Linz durchgeführten Impfungen werden in den Impfpass/die Impfkarte und in den elektronischen Impfpass eingetragen. Im Bedarfsfall wird ein Impfpass/eine Impfkarte ausgestellt.
Wenn Sie den Nachtrag einer COVID-19-Impfung in den internationalen Impfpass und/oder den elektronischen Impfpass benötigen, können Sie einen Antrag per Mail an gruener-pass@mag.linz.at übermitteln oder im Impfservice der Stadt Linz, am Vorplatz des Neuen Rathauses (ehemalige Hypo-Bank) ohne Anmeldung zu folgenden Zeiten persönlich vorsprechen:
- Mo - Fr 8:00 - 12:30 Uhr
- Mo 14:00 - 17:00 Uhr
Folgende Unterlagen sind per Mail zu übermitteln bzw. vorzulegen:
- Identifikationsnachweis mit Foto (Reisepass oder Personalausweis)
- E-Card
- Impfnachweis (Impfkarte, Impfpass, etc.) und/oder ausländisches Impfzertifikat
Ärzt*innen und Impfstellen können Impfpässe direkt beim Broschürenservice des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz bestellen.
Der Nachweis von COVID-19-Impfungen ist in folgenden Formen gültig
- Impfpass/Impfkarte/Impfkärtchen, unabhängig von Farbe bzw. Design (=innerhalb von Österreich gültiger Nachweis)
- Internationaler Impfpass
- Impfzertifikat in Papierform
- Grüner-Pass-App (ausgedrucktes Impfzertifikat muss mittels QR-Code abgespeichert werden
Die Leistungen des Impfservice der Stadt Linz können nur nach vorheriger Terminvereinbarung in Anspruch genommen werden.