Kunst- und Kulturförderungen

Folgende Förderanträge können bei Linz Kultur ganzjährig eingebracht werden:

Projektförderung

Projektförderungen sind sowohl für Einzelpersonen als für Vereine und Institutionen möglich und beziehen sich auf klar abgegrenzte kulturelle oder künstlerische Projekte (z.B. künstlerische Arbeiten, Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, …). Es ist grundsätzlich möglich, mehrere Projektförderungen pro Kalenderjahr zu erhalten. Bei Vorliegen einer Jahresförderung ist keine weitere Projektförderung möglich.

Basisförderung

  • Jahresförderungen
    Jahresförderungen sind für Vereine und Institutionen, nicht aber für Einzelpersonen, möglich und decken laufende Kosten sowie das Jahresprogramm ab. Basis für eine Jahresförderung ist eine andauernde und positiv bewertete Förderbeziehung.
  • Mehrjahresförderungen
    Mehrjahresförderungen bieten etablierten Vereinen und Institutionen Planungssicherheit für ihren Betrieb. Derzeit werden mehrjährige Förderverträge für einen Zeitraum von jeweils drei Jahren abgeschlossen. Grundlage dafür ist eine andauernde Förderbeziehung auf Basis von Jahresförderungen.
  • Ateliermietbeihilfen
    Ateliermietbeihilfen für bildende Künstler*innen sind nur für Einzelpersonen möglich und stellen einen Zuschuss zu Miet- und Betriebskosten dar.

Investitionsförderung

Investitionsförderungen für gemeinnützige Vereine und Institutionen können für infrastrukturelle Maßnahmen und Anschaffungen beantragt werden. Sie sind nicht für Einzelpersonen möglich.

Darüber hinaus werden von Linz Kultur alljährlich kulturelle Sonderförderprogramme, Preise und Stipendien, Atelierplätze und Beiträge für das Literarische Jahrbuch der Stadt Linz (Facetten) ausgeschrieben. Einreichungen dafür müssen jeweils bis zu einer bestimmten Frist erfolgen.


Europawahl
2024

Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Wir bieten alle Informationen zur Wahl und die Online-Bestellung von Wahlkarten für in Linz wahlberechtigte Personen.

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