Solaranlagenförderung für Häuser mit mehr als drei Wohnungen
Beim Einbau einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsergänzung bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen Wohnbau wird in Abhängigkeit von der Leistung der Solaranlage in Kooperation der Linz AG gefördert.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Solaranlage muss in Linz installiert sein
- Eingereichte Rechnungen dürfen nicht älter als 1 Jahr sein.
Vorgangsweise:
- Antrag mit untenstehendem Formular herunterladen
- Die weitere Vorgangsweise ist in den Erläuterungen im Förderformular beschrieben
Förderhöhe:
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720 Euro für die Installation der Anlage
- 150 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche (Lichteintrittsfläche)
- Die maximale Höhe der Förderung ist mit 25% der Gesamtinvestitionskosten begrenzt.
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses.
Aktuelle Förderungen bei anderen Institutionen siehe unter "Weiterführende Links"
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie (PDF, 120kB) (neues Fenster)
- Spezielle Förderungsrichtlinien für Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen (PDF, 224kB) (neues Fenster)
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Solaranlagen für Häuser mit mehr als drei Wohnungen (Privatpersonen) - Förderungsansuchen
- Solaranlagen für Häuser mit mehr als drei Wohnungen (Unternehmen) - Förderungsansuchen