Begründung der eingetragenen Partnerschaft
Anmeldung:
Um eine Eingetragene Partnerschaft zu begründen, sind zwei Termine bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner*innen notwendig
- ein Termin für die Ermittlung der Fähigkeit, die Eingetragene Partnerschaft zu begründen
- ein Termin für die Begründung der Partnerschaft
Erforderliche Unterlagen im Original:
Im Normalfall benötigen beide Partner*innen:
- Meldenachweis (wenn nicht in Österreich wohnhaft)
- Geburtsurkunde
- den Staatsbürgerschaftsnachweis
- eventuell Heiratsurkunden sämtlicher Vorehen und Nachweis der Auflösung (Scheidungspapiere mit Rechtskraftstempel oder Sterbeurkunde) beziehungsweise frühere Partnerschaftsurkunden und Nachweis der Auflösung
- eventuell Nachweis akademischer Grade (=Diplom)
- einen amtlichen Lichtbildausweis
Ausnahmen:
- Fremde benötigen eine Geburtsurkunde und zusätzlich eine aktuelle Bestätigung über den Familienstand
- Fremde benötigen den Reisepass
- Fremdsprachige Dokumente müssen von beeideten Dolmetscher*innen übersetzt und von der zuständigen Behörde beglaubigt werden.
Bei speziellen Anfragen helfen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch weiter!
Im Zuge der Eintragung wird Folgendes festgelegt:
- Aufnahme der Personendaten
- Die Namensführung kann im Zuge der Ermittlung festgelegt werden
- Übergabe der Partnerschaftsurkunden
Rechtsauskünfte zum Thema "Ehe und Partnerschaft für Alle" können nur beim zuständigen Gericht, bei Rechtsanwält*innen oder Notar*innen eingeholt werden Das Standesamt ist nur ausführende Behörde.