Lastenfahrräder und Fahrradanhänger mit / ohne Elektroantrieb
Was wird gefördert
Die Stadt Linz unterstützt Privatpersonen, Fahrgemeinschaften, Betriebe / Organisationen etc. (mit Standort bzw. Hauptwohnsitz in Linz) beim Kauf von
- Lastenfahrrädern,
- Elektro-Lastenfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG)
- Elektro-Lastenanhänger für Fahrräder (in Kooperation mit der Linz AG)
- und Fahrradanhängern.
Gebietskörperschaften werden jedoch nicht gefördert!
Vorgangsweise:
- Antrag mit unten stehendem Formular herunterladen
- Förderungsantrag inklusive Beilagen an
Magistrat Linz
Planung, Technik und Umwelt - Stadtklimatologie und Umwelt
Hauptstraße 1-5, 4041 Linz
bzw. via E-Mail an ptu.sku@mag.linz.at senden.
- Näheres zu den Förderbedingungen bzw. zur Abwicklung der Förderung entnehmen Sie bitte den Erläuterungen beim Förderformular.
Förderhöhe:
Die Förderhöhe beträgt 30 % der Investitionskosten.
Maximale Förderhöhe:
- Lastenfahrrad: 800 Euro
- E-Lastenfahrrad: 1.000 Euro
- E-Lastenanhänger für Fahrräder: 1.000 Euro
- Fahrradanhänger: 150 Euro
Unter besonderen Umständen (z.B. Bildung von Fahrgemeinschaften für angekaufte Lastenfahrräder, Anschaffung von Lastenfahrrädern für Betriebe und Organisationen, wenn dadurch bestehende Kraftfahrzeuge ersetzt werden) sind abweichende Förderungen möglich.
Hinweis:
Herkömmliche Elektrofahrräder, die nicht als Lastenfahrräder verwendet werden, werden nicht gefördert.
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie (PDF, 120kB) (neues Fenster)
- Spezielle Förderungsrichtlinien für Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen (PDF, 224kB) (neues Fenster)
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Lastenfahrräder und Fahrradanhänger mit / ohne Elektroantrieb (Betriebe, Organisationen) - Förderansuchen
- Lastenfahrräder und Fahrradanhänger mit / ohne Elektroantrieb (Privatpersonen) - Förderansuchen