Linzer Solidaritätsfonds
Der Linzer Solidaritätsfonds konnte bis 31.12.2020 beantragt werden.
Förderart
Einmaliger, nicht rückzahlbarer finanzieller Zuschuss.
Förderziel war:
Der Solidaritätsfonds der Stadt Linz bezweckt eine Unterstützung von Linzerinnen und Linzern, die aufgrund der COVID-19-Krise erhebliche Einbußen in ihren laufenden Einkünften erlitten haben und hierdurch in eine materielle Notlage geraten sind.
Die gegenständliche Förderung ist ausschließlich subsidiär zur Unterstützung in jenen Härtefällen vorgesehen, in denen Förderungen übergeordneter Gebietskörperschaften (Bund und Land OÖ), die aufgrund der COVID-19-Krise eingerichtet wurden, nachweislich nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Zielgruppe war:
Linzerinnen und Linzer mit Hauptwohnsitz Linz; unselbständige natürliche Personen ebenso wie selbständige oder gewerbetreibende natürliche Personen (mit Unternehmenssitz in Linz).
Förderbereich war:
Förderbar sind bei unselbständig Beschäftigten oder bei Arbeitssuchenden, Lohn- bzw. Gehaltseinbußen von zumindest 25%, wobei sich diese Mindestverlustschwelle unter gewissen Bedingungen auf 10% reduzieren kann. Andererseits sind Einbußen von natürlichen Personen, welche aufgrund ihrer selbständigen Tätigkeit oder ihres Gewerbetriebs entstehen, sofern sich die Nettoeinkünfte um mindestens 25% pro Monat oder unter bestimmten Bedingungen auf 10% reduzieren, förderbar. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen weniger als 10 MitarbeiterInnen (Vollzeitäquivalente) beschäftigt und der Jahresumsatz EUR 2 Mio. nicht überschreitet.
Alternativ können bei außergewöhnlichen finanziellen Belastungen des persönlichen Umfelds und unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögenssituation, der/die FörderwerberIn mit einem einmaligen Zuschuss unterstützt werden.