COVID 19-Antrag auf Vergütung nach dem Epidemiegesetz
Antrag Vergütung Verdienstentgang (nach dem Epidemiegesetz)
Anspruchsberechtigt sind:
Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, soweit
- eine Arbeitnehmerin, ein Arbeitnehmer aufgrund einer behördlichen Absonderung (Quarantänebescheid) gemäß § 32 Epidemiegesetz an der Verrichtung ihrer bzw. seiner Tätigkeit gehindert war,
- dem Arbeitgeber, der Arbeitgeberin ein Vermögensnachteil entstand und
- das Entgelt (Lohn, Gehalt, Lehrlingsentschädigung) an den Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin ausbezahlt wurde.
Selbständig erwerbstätige Personen, soweit
- aufgrund eines Quarantänebescheides gem. § 32 Epidemiegesetz eine Hinderung der Erwerbsausübung vorlag.
Hinweis:
Wir ersuchen um Einbringung Ihres Antrages mittels unseres online Formulars, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
Dem online-Formular sind anzuhängen:
- der Gehalts- bzw. Lohnnachweis des Monats der Absonderung
- das ausgefüllte Berechnungsblatt
Hinweis:
Das Berechnungsblatt für selbständig Erwerbstätige ist verpflichtend von Ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Bilanzbuchhalter unterfertigt einzubringen.
Der Antrag kann auch mittels Antragsformular postalisch gestellt werden.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Antrag auf Entgeltfortzahlung für Arbeitgeber
- Antrag auf Entgeltfortzahlung für selbständig Erwerbstätige
- Berechnungsblatt für Arbeitgeber (Absonderungsbescheid aus 2020)
- Berechnungsblatt für Arbeitgeber (Absonderungsbescheid aus 2021)
- Berechnungsblatt für selbständig Erwerbstätige