COVID-19 Antrag auf Vergütung nach § 32 Epidemiegesetz
Antrag Vergütung Verdienstentgang (nach § 32 Epidemiegesetz 1950)
Anspruchsberechtigt sind:
Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, soweit
- eine Arbeitnehmerin, ein Arbeitnehmer aufgrund einer behördlichen Absonderung (Quarantänebescheid) gemäß § 32 Epidemiegesetz an der Verrichtung ihrer bzw. seiner Tätigkeit gehindert war,
- dem Arbeitgeber, der Arbeitgeberin ein Vermögensnachteil entstand und
- das Entgelt (Lohn, Gehalt, Lehrlingsentschädigung) an den Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin ausbezahlt wurde.
Selbständig erwerbstätige Personen, soweit
- aufgrund eines Quarantänebescheides gem. § 32 Epidemiegesetz eine Hinderung der Erwerbsausübung vorlag.
Wir ersuchen um Einbringung Ihres Antrages mittels unseres online-Formulars, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
Dem online-Formular sind anzuhängen:
- der Gehalts- bzw. Lohnnachweis des Monats der Absonderung
- das ausgefüllte Berechnungsblatt
- Zuschlagsverrechnungsliste falls erforderlich
Hinweise:
- Das Berechnungsblatt für selbständig Erwerbstätige ist verpflichtend von Ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Bilanzbuchhalter unterfertigt einzubringen.
- Als Verein ersuchen wir Sie, in der Online-Abwicklung das Eingabefeld "Österreichische Firmenbuchnummer" frei zu lassen (kein mit Stern markiertes Pflichtfeld). Ihre Vereinsregisternummer ist für die Bearbeitung des Antrages nicht erforderlich.
- Die Behörde behält sich stichprobenartige Überprüfungen der angegebenen EFZ-Beträge vor.
- Für die Richtigkeit der Angaben haftet der*die Aussteller*in (§§ 1295 ff ABGB). Gleichzeitig wird zur Kenntnis genommen, dass Bescheide, denen unrichtige Angaben eines Antragstellers über anspruchsbegründende Tatsachen zugrunde liegen, an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler im Sinne des § 68 Abs. 4 Z 4 AVG leiden (§ 32 Abs. 7 EpiG). Die Behörde ist berechtigt, zu Unrecht ausbezahlte Beträge zurückzufordern.
- Mit Übermittlung des online-Formulars bestätigen Sie, dass Ihre Angaben wahrheitsgemäß sind.
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Der Antrag kann auch mittels Antragsformular postalisch oder per E-Mail an covid_19_entschaedigungen@mag.linz.at gestellt werden.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Antrag zur nachträglichen Erstattung von Sonderzahlungen
- Antrag auf Entgeltfortzahlung für Arbeitgeber
- Antrag auf Entgeltfortzahlung für Arbeitgeber - Berechnungsblatt
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- Antrag auf Entgeltfortzahlung für selbständig Erwerbstätige - Berechnungsblatt