Wortprotokoll-Auszug der 37. Gemeinderatssitzung am 19.9.2013

Tagesordnung der 37. Gemeinderatssitzung
Tagesordnungspunkt S
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Sitzungen des Gemeinderates

S2. Ehrungen der Stadt Linz; Änderung der Ehrungsrichtlinien

  • Bgm Franz Dobusch (SPÖ) - Berichterstattung

    Der Gemeinderat beschließe:

     

    „Beiliegende Ehrungsrichtlinien betreffend die Festlegung der Arten städtischer Auszeichnungen, die Beratung von Verleihungsvorschlägen sowie die Festlegungen für Ehrungen werden im Sinne der Ausführungen im Vorlagetext neu beschlossen.

     

    Richtlinien

     

    betreffend die Festlegung der Arten städtischer Auszeichnungen, die Beratung von Verleihungsvorschlägen sowie die Festlegungen für Ehrungen (Ehrungsrichtlinien).

     

    1. Arten der städtischen Auszeichnungen

     

    § 1

    Ehrungen der Stadt Linz nach § 5 Abs. 1 StL 1992 (Statut der Landeshauptstadt Linz 1992)

    a) Ehrenbürgerwürde/Ehrenbürgerinnenwürde (Ehrenbürgerurkunde / Ehrenbürgerinnenurkunde)

    b) Ehrenring samt Verleihungsurkunde

    c) Ehrenplakette samt Verleihungsurkunde

     

    § 2

    Sonstige Ehrungen der Stadt Linz

    (1) a) Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Landeshauptstadt Linz

    b) Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Wissenschaft

    c)  Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Wirtschaft

    d)  Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Kultur

    e)  Großes Goldenes Ehrenzeichen für humanitäre Verdienste

    f) Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um den Umweltschutz

    g) Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Gleichstellung von Männern und Frauen

    h) Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Landeshauptstadt Linz

    i) Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Wissenschaft

    j) Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Wirtschaft

    k) Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Kultur

    l) Großes Ehrenzeichen für humanitäre Verdienste

    m) Großes Ehrenzeichen für Verdienste um den Umweltschutz

    n) Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Gleichstellung von Männern und Frauen

    Gleichzeitig mit den Ehrenzeichen werden Verleihungsurkunden ausgestellt sowie Rosetten und Kleinausführungen überreicht.

     

    (2) a) Medaille für Verdienste um die Landeshauptstadt Linz

    b) Wissenschaftsmedaille

    c) Wirtschaftsmedaille

    d) Kulturmedaille

    e) Humanitätsmedaille

    f) Umweltschutzmedaille

    g) Medaille für Verdienste um die Gleichstellung von Männern und Frauen

     

    Gleichzeitig mit der Verleihung der Medaillen (an physische oder juristische Personen) werden Anstecknadeln überreicht sowie Verleihungsurkunden ausgestellt.

     

    Weitere Auszeichnungen der Stadt Linz

    a) Sportehrenzeichen der Stadt Linz

    b) Feuerwehr-Verdienstmedaille der Stadt Linz

    c) Ehren- / Anerkennungsurkunde (soweit demnach keine voranstehend beschriebenen Auszeichnungen erfolgen, können Dank und Anerkennung auch im Wege von Ehren- / Anerkennungsurkunden dokumentiert werden).

     

    2. Zuständigkeit und Vorberatung

     

    § 3

    Festlegungen für Ehrungen der Stadt Linz nach § 5 Abs. 1 StL 1992

    (1) Die Verleihung des Ehrenringes und der Ehrenplakette sowie die Ernennung zum Ehrenbürger / zur Ehrenbürgerin bedürfen eines Beschlusses des Gemeinderates, der mit Dreiviertelmehrheit zu fassen ist.

    (2) Die Beratung von Vorschlägen für die Verleihung dieser Ehrungen nach § 1 erfolgt im Stadtsenat.

    (3) Die Sitzung des Gemeinderates, in der die Überreichung der Ehrenbürgerwürde / Ehrenbürgerinnenwürde, die Verleihung des Ehrenringes oder der Ehrenplakette vorgenommen wird, wird als Festsitzung würdig gestaltet.

     

    Zu dieser Festsitzung können auch die bisher im Sinne des § 1 Geehrten eingeladen werden.

     

    § 4 Festlegungen für sonstige Ehrungen der Stadt Linz

    (1) Die Verleihung der Ehrungen nach § 2 erfolgt durch den Stadtsenat, wobei für Ehrungen nach § 2 Abs. 1 und 2 eine kollegiale Beschlussfassung erforderlich ist.

    (2) Bei der Verleihung von Sportehrenzeichen und Ehrenurkunden im Bereich des Sports ist die beratende Einbindung des Stadtsportausschusses vorzusehen. Die mit Beschluss vom 8. Juli 1991 erlassenen Richtlinien betreffend die Ausführungen und Verleihung des Sportehrenzeichens bleiben aufrecht.“

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  • GRin Mag. in Gerlinde Grünn (KPÖ) - Wortmeldung

    „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte nur eine Wortmeldung zum Punkt S 2 zu den Ehrungsrichtlinien machen. Ich denke, dass es ein guter Vorschlag ist bei den Ehrungsrichtlinien – es hat ja jetzt einen Anlassfall dazu gegeben, nämlich den Ex-Gemeinderat Hauer – nun doch Änderungen vorzunehmen. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang bitten, dass man bei den Ehrungsrichtlinien den § 3 und § 4 getrennt abstimmt. Dem § 3 möchte ich natürlich zustimmen, dem § 4 möchte ich nicht zustimmen, weil ich der Meinung bin, dass generell der Gemeinderat für Ehrungen zuständig sein soll.“

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Abstimmungsergebnis zu S2

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Ausnahme: Stimmenthaltung: KPÖ (bei § 4)
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