Der Linzer Stadtsenat

Die Mitglieder des Linzer Stadtsenates werden - mit Ausnahme des Bürgermeisters - vom Gemeinderat in Fraktionswahl gewählt. Die Stärke der politischen Parteien im Stadtsenat (derzeit: SPÖ 4, ÖVP 2, GRÜNE 1 und FPÖ 1 Sitz/e) richtet sich nach der Zahl der Sitze im Gemeinderat.

Die Sitzungen des Stadtsenates finden in Linz in der Regel alle zwei Wochen statt. Den Vorsitz hat der Bürgermeister inne, bei seiner Verhinderung einer*eine der Vizebürgermeister*innen.

Der Stadtsenat erledigt seine Aufgaben durch Mehrheitsbeschlüsse seiner Mitglieder. Zu diesen Angelegenheiten zählen etwa die Vorberatung aller Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Gemeinderates unterliegen (soweit dafür nicht besondere Ausschüsse des Gemeinderates bestehen), die Aufnahme von Vertragsbediensteten, die Ernennung von Beamt*innen oder die Vorlage des Haushaltsvoranschlages (Budget) der Stadt an den Gemeinderat.

Bestimmte Angelegenheiten, die das Statut der Landeshauptstadt Linz dem Stadtsenat zuweist, werden nicht im Kollegium beschlossen, sondern können von den einzelnen Mitgliedern des Stadtsenates allein und selbstständig besorgt werden. Ob nun eine Angelegenheit des Stadtsenates der kollegialen Beratung und Beschlussfassung bedarf oder ob sie von einem seiner Mitglieder allein erledigt werden kann, ist der Ressorteinteilung für den Stadtsenat zu entnehmen. Darin wird auch jedem Mitglied ein bestimmter Aufgabenbereich (Geschäftsbereich bzw. Ressort) zugewiesen.

Im Rahmen seiner Zuständigkeit hat jedes Mitglied des Stadtsenates das Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeiter*innen des betreffenden Geschäftsbereiches des Magistrates.

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