Rechnungsabschluss 2009

Der Rechnungssabschluss einer Gebietskörperschaft gibt über ihre Wirtschaftsführung und das Jahresergebnis Aufschluss. Der Rechnungssabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV").

Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, nach Abschluss des Finanzjahres
einen Rechnungsabschluss zu erstellen.

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