Rechnungsabschluss 2015

Der Rechnungssabschluss einer Gebietskörperschaft gibt über ihre Wirtschaftsführung und das Jahresergebnis Aufschluss. Der Rechnungssabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, nach Abschluss des Finanzjahres einen Rechnungsabschluss zu erstellen.

Vielen Dank für Ihr Interesse am Rechnungsabschluss 2015 der Stadt Linz. Um Ihnen die Lektüre des Zahlenwerks zu erleichtern, haben wir Kernpunkte des Budgets und wichtige Fachbegriffe erläutert.

Erläuterungen zum Rechnungsabschluss 2015

Glossar - Erklärung der wichtigsten Begriffe

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