Voranschlag 2014

Der Voranschlag einer Gebietskörperschaft ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushaltsmäßigen Einnahmen und Ausgaben.

Der Voranschlag ist die bindende Grundlage für die Vollziehung der Haushaltseinnahmen und der Haushaltsausgaben durch die Verwaltung.
Für Dritte begründet der Voranschlag weder Rechte noch Pflichten. Die Verwendung des Begriffes "Voranschlag" dient nicht nur der Einheitlichkeit der Bezeichnung, sondern drückt auch das Prinzip "Vorherigkeit" aus.

Der Voranschlag wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV").
Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, unbeschadet der über das Finanzjahr hinausreichenden Planung für jedes Jahr einen Voranschlag aufzustellen.

Die Mittelfristige Finanzplanung wurde am 12.12.2013 vorläufig genehmigt und soll nach Überarbeitung dem Gemeinderat noch im 1. Halbjahr 2014 zur endgültigen Beschlussfassung (neu) vorgelegt werden.

Vielen Dank für Ihr Interesse am Voranschlag 2014 der Stadt Linz. Um Ihnen die Lektüre des Zahlenwerks zu erleichtern, haben wir Kernpunkte des Budgets und wichtige Fachbegriffe erläutert.

Erläuterungen zum Voranschlag 2014

Vorbericht zum Voranschlag 2014 (PDF | 183 KB)

Zur Voranschlags- und Rechnungsanbschlusssystematik (PDF | 28 KB)

VRV-Querschnitt

Gesamtübersicht ordentlicher und außerordentlicher Haushalt (PDF | 11 KB)

Ordentlicher Haushalt

Außerordentlicher Haushalt

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