Voranschlag 2024 und 2025

Der Voranschlag einer Gebietskörperschaft ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushaltsmäßigen Ein- und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen (Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen).

Der Voranschlag ist die bindende Grundlage für die Vollziehung der Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen im Finanzierungshaushalt durch die Verwaltung.

Für Dritte begründet der Voranschlag weder Rechte noch Pflichten. Die Verwendung des Begriffes "Voranschlag" dient nicht nur der Einheitlichkeit der Bezeichnung, sondern drückt auch das Prinzip "Vorherigkeit" aus. 

Der Voranschlag wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). 

Die Gemeinden sind aufgrund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, unbeschadet der über das Finanzjahr hinausreichenden Planung für jedes Jahr einen Voranschlag aufzustellen. Für 2024 und 2025 wurde ein Doppelbudget erstellt.

Erläuterungen zum Voranschlag 2024 und 2025

Vielen Dank für Ihr Interesse am Voranschlag 2024 und 2025 der Stadt Linz. Um Ihnen die Lektüre des Zahlenwerks zu erleichtern, haben wir Kernpunkte des Budgets und wichtige Fachbegriffe erläutert.

Erläuterungen zum Voranschlag 2024 und 2025 

Vorbericht zum Voranschlag 2024/2025

Dokumente zum Voranschlag 2024

Dokumente zum Voranschlag 2025

Europawahl
2024

Europawahl 2024

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