Angelegenheiten des Aufenthaltsrechts - Terminreservierung
Unter den unten angeführten Links können Sie für die Antragstellung für eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sowie Dokumentationen für EWR- und Schweizer BürgerInnen (Anmeldebescheinigung, Bescheinigung des Daueraufenthaltes, Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte) einen Termin reservieren.
Bitte beachten Sie:
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Eine Terminreservierung ist 3 Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels möglich
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Erstanträge betreffen jene AntragstellerInnen, die Drittsaatsangehörige sind (also kein(e) ÖsterreicherInnen oder EWR-BürgerInnen) und noch über keinerlei Aufenthaltsrecht (Bewilligung in Form einer Scheckkarte) im Sinne des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes) verfügen (gilt nicht für Neugeborene)
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Wenn Ihr derzeitiger Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verliert, buchen Sie bitte einen Termin im Kalender "Verlängerungsanträge und Anträge für EU-BürgerInnen"
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Anträge für Neugeborene buchen Sie bitte im Kalender "Verlängerungsanträge und Anträge für EU-BürgerInnen
Weiterführende Links
- Terminreservierung für Erstantragstellung (keine EU-BürgerInnen)
- Terminreservierung für Verlängerungsanträge und Anträge für EU-BürgerInnen und deren Familienangehörige (Diese Termine sind meist über Wochen ausgebucht. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch.)