Informationen zum Coronavirus
Die Stadt Linz öffnet den KundInnenverkehr am Magistrat schrittweise. Der bestmöglichen Schutz von BürgerInnen und MitarbeiterInnen steht dabei im Vordergrund. Bitte beachten Sie besondere Öffnungszeiten, eventuelle Einschränkungen und die Sicherheitsbestimmungen.
So erreichen Sie uns
Hinter info@mag.linz.at steht das BürgerInnen-Service der Stadt Linz. Hier erhalten Sie entweder direkt kompetente Auskunft zu Dienstleistungen und sonstigen Angelegenheiten der Linzer Stadtverwaltung oder ihre E-Mail wird an die richtige Stelle weitergeleitet. Diese E-Mail-Adresse ist gleichzeitig die allgemeine Posteinlaufstelle des Magistrates Linz.
Ihre Meinung ist uns wichtig! Bitte teilen Sie uns Ihre Wünsche, Anregungen und Beschwerden an die Linzer Stadtverwaltung mit.
Kontakt zum BürgerInnen-Service
Telefon +43 732 7070
Umfassender Service unter einer Nummer.
Die MitarbeiterInnen des Teleservice Centers geben kompetent Auskunft zu städtischen Angelegenheiten und kümmern sich gerne um Ihr Anliegen. Im Telefon-Verzeichnis der Stadt Linz können Sie gezielt die Telefonnummern von MitarbeiterInnen des Magistrates Linz suchen.
Corona-Hotline der Stadt Linz
Die städtische Corona-Hotline ist täglich von 8 bis 15 Uhr (Montag bis Sonntag) für Fragen rund um Covid-19 erreichbar.
BürgerInnen-Service Center
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 7–18 Uhr
Freitag 7–14 Uhr
Neues Rathaus
Hauptstraße 1-5
4041 Linz
Telefon: +43 732 7070
E-Mail: info@mag.linz.at
Post und Fax
Magistrat Linz
Hauptstraße 1-5
4041 Linz
AUSTRIA
Fax: +43 732 7070 54 2110
Schau auf Linz
Defekte Straßenlaterne oder illegale Müllablagerung? Auf der Internetplattform "Schau auf Linz" und mit der Smartphone-App für Android- und Apple-Geräte können LinzerInnen Probleme, Mängel und Verbesserungsmöglichkeiten auf einfache Art und Weise melden. Ein weiterer rascher Draht zur Stadtverwaltung.
- Standorte und Öffnungszeiten der BürgerInnen-Servicestellen in den Stadtteilen
- Öffnungszeiten und Parteienverkehrszeiten aller Geschäftsbereiche
- Sprechtage der Linzer Stadtsenats-Mitglieder
- Kundmachung des Magistrates Linz gemäß §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) sowie §§ 85 und 86b Bundesabgabenordnung (BAO): Kommunikation mit dem Magistrat, Dateiformate, Adresse, Öffnungszeiten