Öffnungszeiten und Parteienverkehr
Digitale Services nutzen und Termine online vereinbaren
Nicht jeder Termin muss persönlich abgewickelt werden. Die Stadt Linz bietet zahlreiche Online-Formulare und die Möglichkeit zur Online-Terminreservierung.
Sicherheitsbestimmungen für den Parteienverkehr
Für das Betreten der städtischen Gebäude wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen, ein 3G-Nachweis ist nicht erforderlich. Eine FFP2-Maskenpflicht besteht nur bei unmittelbarem Kund*innen- oder Parteienkontakt, sofern keine sonstigen geeigneten Schutzmaßnahmen (z. B. Plexiglaswände) vorhanden sind.
Abweichende Öffnungszeiten
Kommunikation mit dem Magistrat Linz
Die Vorgaben zur Kommunikation mit dem Magistrat, wie zum Beispiel Dateiformate, Adresse, Öffnungszeiten, rechtswirksames Einbringen und Einbringungsfrist sind in einer Kundmachung geregelt.
Kundmachung gemäß §§ 13, 41 und 42 AVG sowie §§ 85 und 86b BAO (PDF | 275 KB)