Öffnungszeiten und Parteienverkehr
Sicherheitsbestimmungen für den Parteienverkehr
Wichtiger Hinweis zu der seit 1. August 2022 geltenden CoV-Verkehrsbeschränkung:
Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske gilt für alle Personen mit Verkehrsbeschränkung außerhalb des privaten Wohnbereichs. Das gilt ebenso für alle Kund*innen mit Verkehrsbeschränkungen in öffentlichen Gebäuden. Verkehrsbeschränkung bedeutet, dass man trotz Corona-Infektion den Wohnort verlassen darf, aber durchgehend eine FFP2-Maske tragen muss (ausgenommen im Freien bei einem Abstand von mehr als zwei Meter von anderen Personen).
Digitale Services nutzen und Termine online vereinbaren
Nicht jeder Termin muss persönlich abgewickelt werden. Die Stadt Linz bietet zahlreiche Online-Formulare und die Möglichkeit zur Online-Terminreservierung.
Abweichende Öffnungszeiten
Kommunikation mit dem Magistrat Linz
Die Vorgaben zur Kommunikation mit dem Magistrat, wie zum Beispiel Dateiformate, Adresse, Öffnungszeiten, rechtswirksames Einbringen und Einbringungsfrist sind in einer Kundmachung geregelt.
Kundmachung gemäß §§ 13, 41 und 42 AVG sowie §§ 85 und 86b BAO (PDF | 275 KB)