Medientransparenz
Veröffentlichung der Werbeausgaben
Die Stadt Linz gibt die nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG ) meldepflichtigen Werbeaufträge halbjährlich über die Webschnittstelle der KommAustria bekannt. Die veröffentlichten Daten sind in der Medientransparenz-Datenvisualisierung der RTR abrufbar.
Medientransparenz-Daten der Stadt Linz bei der RTR
Hinweis zur Visualisierung der KommAustria: Über die einzelnen Regler für Zeitraum und Beträge sowie Auswahl und Klicks auf einzelne Bereiche können sie die Visualisierung für ihre Informationsabfrage anpassen.
Mit der vollständigen und richtigen Bekanntgabe nach dem MedKF-TG wird die jährliche Veröffentlichungspflicht gemäß Artikel 25 Absatz 2 EMFG für diese Ausgaben erfüllt.
Berichte über Werbekampagnen
Übersteigt das Nettoentgelt einer inhaltlich oder thematisch zusammenhängenden Werbekampagne 150.000 Euro, veröffentlicht die Stadt Linz einen Kampagnenbericht. Dieser enthält insbesondere:
- Inhalt, Laufzeit und Budget der Kampagne;
- Ziele und Zielgruppen;
- das konkrete öffentliche Informationsbedürfnis;
- die Relevanz des Themas für Zeitpunkt und Zielgruppen;
- die verantwortliche Organisationseinheit;
- beigezogene Agenturen und sonstige externe Dienstleister;
- Auswahl und Gewichtung der eingesetzten Medien;
- Gründe für die Auswahl der konkreten Medien und Anbieter;
- die eingesetzten Sujets und Werbemittel.
Übersteigt das Nettoentgelt einer Kampagne 1.000.000 Euro, wird zusätzlich innerhalb von sechs Monaten eine Wirkungsanalyse veröffentlicht.
Seit Inkrafttreten der gesetzlichen Dokumentationspflichten gemäß § 2 Abs. 1b MedKF-TG am 1. Jänner 2024 hat die Stadt Linz keine Werbekampagne durchgeführt, deren Gesamtvolumen die Veröffentlichungsschwelle von 150.000 Euro netto überschritten hat. Daher waren bislang weder Kampagnenberichte noch Wirkungsanalysen zu veröffentlichen.
Die Kampagnenberichte und Wirkungsanalysen werden zehn Jahre ab Veröffentlichung der letzten Werbeleistung der jeweiligen Kampagne bereitgestellt.
Ausschließlich an ein ausländisches Zielpublikum gerichtete Werbung
Seit Geltungsbeginn der entsprechenden Veröffentlichungspflicht gemäß § 2 Abs. 4b MedKF-TG am 8. August 2025 hat die Stadt Linz keine ausschließlich an ein ausländisches Zielpublikum gerichteten Werbemaßnahmen beauftragt, die einer gesonderten Veröffentlichungspflicht unterliegen.
Vergabekriterien für Medienleistungen
Die Vergabe dieser Leistungen erfolgt nach vorab festgelegten, transparenten, objektiven, verhältnismäßigen und nichtdiskriminierenden Kriterien.