Digitale Amtstafel
Durch Kundmachungen und Aushänge auf der digitalen Amtstafel im Foyer des Neuen Rathaus der Landeshauptstadt Linz (Hauptstraße 1 – 5, 4041 Linz) wird die Öffentlichkeit über wichtige Informationen in Kenntnis gesetzt. Verordnungen der Organe der Stadt werden nicht auf der Amtstafel, sondern elektronisch im Rahmen des Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht.
Die Kundmachung einer mündlichen Verhandlung im Internet stellt in behördlichen Verfahren nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) eine geeignete Kundmachungsform dar (§ 42 Abs. 1 und 1a AVG idF BGBl I 2013/33) .