Alimente / Kindesunterhalt
Eltern haben gegenüber ihren Kindern - bis zu deren Selbsterhaltungsfähigkeit - anteilig Unterhalt zu leisten.
Bei Nichtbezahlung der Alimente kann der Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie als bestellter gesetzlicher Vertreter für Kinder mit ordentlichem Wohnsitz Linz Unterhaltsansprüche geltend machen und durch geeignete rechtliche Schritte den Unterhalt des Kindes sichern.
Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, leistet Unterhalt durch seine Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil hat den Unterhalt in Geld zu erbringen.
Lebt ein Kind nicht bei den Eltern, gelten besondere Bestimmungen.
Bemessung des Unterhalts
Die gängige Rechtsprechung geht von der Prozentsatzmethode aus: Die Bemessungsgrundlage ist das Alter des Kindes und das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des*der Unterhaltspflichtigen inklusive anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld und bemisst sich wie folgt:
0-6 Jahre - 16%
6-10 Jahre - 18%
10-15 Jahre - 20%
15-Erreichen der Selbsterhaltungsfähigkeit (Ende der Ausbildung) - 22%
Weitere Sorgepflichten werden berücksichtigt.
Sie können zu uns kommen, wenn der Unterhalt festgesetzt oder erhöht oder ein Sonderbedarf zusätzlich zum Unterhalt erwirkt werden soll (z.B. Zahnspange).
Sie können beim örtlich zuständigen Pflegschaftsgericht um Herabsetzung oder Befreiung Ihrer Unterhaltspflicht ansuchen.
Ansprechpartner nach Anfangsbuchstaben des Familiennamen des Kindes.
Unterhaltsvergleiche
Zuständigkeit nach Nachname | Name | Telefon |
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A-H ohne D | Reif Dietmar | 7070-2865 |
D, I bis O | Freudenthaler Elisabeth | 7070-2873 |
P bis Z | Besic Elma | 7070-2888 |
Unterhaltsbemessung und damit verbundene allgemeine Rechtsfragen
Zuständigkeit nach Nachname | Name | Telefon |
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B, D, O, S | Eckerstorfer Kurt | 7070-2867 |
K, Sch, St, V | Eder Andreas | 7070-2813 |
C, I, L, Q, R, W, X, Z | Fischereder Manuela | 7070-2871 |
M, P, T, N | Leitner Johannes | 7070-2807 |
E, F, G, H, Y, | Ratzenböck Hermann | 7070-2816 |
A, J, U | Hartl Lukas | 7070-2814 |
Zahlungsverkehr (Exekutionen, Zahlungsvereinbarungen, Bestätigungen)
Zuständigkeit nach Nachname | Name | Telefon |
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C,P, Q, R, S, T | Steinkellner Christian | 7070-2812 |
K, M, O Y | Hackl Isabella |
7070-2811 |
B, G, H, V | Wahl-Maichen Rene | 7070-2810 |
A, D, E, F, J, W | Fuchs Bianca | 7070-2882 |
I, L, N, St, Sch, U X, Z | Kohl Sebastian | 7070-2868 |
Abteilungsleitung
Dr. Silvia Luger Telefon: 7070-2805
Weiterführende Links
- ARGE Jugendwohlfahrt (neues Fenster)
- Kammer für Arbeiter und Angestellte Oberösterreich (AK) (neues Fenster)
- Land Oberösterreich - Jugendwohlfahrt (neues Fenster)
- Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (neues Fenster)
- oesterreich.gv - Amtshelfer online - Kindesunterhalt (neues Fenster)
- Rechtsinformationssystem Bundeskanzleramt (neues Fenster)
- Rechtsportal Jusline.at (neues Fenster)