Informationen zum Coronavirus
Aktuelle Situation in Linz (Stand 05.03.2021)
Wenn Sie Beschwerden haben, die auf das Coronavirus hindeuten, rufen Sie bitte sofort unter der österreichweiten Rufnummer 1450 an (rund um die Uhr erreichbar!).
Kostenlose Corona-Schnelltests des Landes
Das Land Oberösterreich bietet in Linz kostenlose Antigen-Schnelltests an folgenden Standorten an:
- Design Center
Europaplatz 1, 4020 Linz
Montag – Sonntag 8 – 17 Uhr - Kepler Universitätsklinikum MC V
Krankenhausstraße 26–30, 4020 Linz
Montag – Sonntag 8 – 17 Uhr - Volkshaus Ebelsberg
Kremsmünsterer Straße 1–3, 4030 Linz
Montag – Sonntag 8 – 17 Uhr - Volkshaus Dornach
Niedermayrweg 7, 4040 Linz
Dienstag – Samstag 9 – 17 Uhr - Teststraße Magazingasse
Achtung: Ohne Anmeldung kann an diesem Standort keine Testung erfolgen. Melden Sie sich bitte online oder telefonisch unter der Nummer 0800 220 330 an.
Magazingasse 8, 4020 Linz
Montag – Sonntag 8 – 15:30 Uhr - Promenaden Galerien
Promenade 25, 4020 Linz
Montag – Sonntag 8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr - Mobiler Testbus der Stadt Linz
An den Standorten Design Center, Kepler Universitätsklinikum, Volkshaus Ebelsberg, Volkshaus Dornach und Promenaden Galerien können Sie auch ohne Anmeldung zum Test erscheinen. Es können jedoch Wartezeiten entstehen.
Anmeldung zum Schnelltest und weitere Informationen (Land OÖ)
Corona-Impfung in Linz
Seit Samstag, 23. Jänner, können sich alle Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Oberösterreich für eine Covid-19-Schutzimpfung beim Land Oberösterreich online vorregistrieren. Die bisherige, speziell für die Vorabanmeldung für die über 80-jährigen Personen eingerichtete Hotline des Landes wird durch das neue Online-Angebot nicht mehr weitergeführt.
Kostenlose Corona-Schnelltests in Apotheken
Es gibt außerdem die Möglichkeit, sich in spezialisierten Apotheken in ganz Österreich gratis mittels Antigen-Schnelltests auf das Corona-Virus testen zu lassen. Eine telefonische Voranmeldung für die Testungen ist unbedingt notwendig.
Corona-Hotline der Stadt Linz
Die städtische Corona-Hotline ist täglich von 8 bis 15 Uhr (Montag bis Sonntag) für Fragen rund um Covid-19 erreichbar.
Weitere Informationen zur aktuellen Situation
FAQs – Oft gestellte Fragen
Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörde (Online-Amtstafel der Stadt Linz)
Verordnungen des Landes Oberösterreich
Verordnungen der Bundesregierung
Erreichbarkeiten der Stadt Linz
Weitere Informationen der Stadt Linz
Newsletter abonnieren
Presseaussendungen zum Coronavirus
FAQs – Oft gestellte Fragen zum Coronavirus
Das BürgerInnen-Service hat oft gestellte Fragen gesammelt und mit den zuständigen Geschäftsbereichen für Sie beantwortet.
Sicherheitsbestimmungen für den Parteienverkehr
Entsprechend der Verordnung der Bundesregierung gilt in den Amtsgebäuden der Stadt Linz die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder einem äquivalenten bzw. höheren Standard entsprechenden Maske.
Öffnungszeiten
Allgemeiner Parteienverkehr: Beachten Sie bitte die Angaben zur Erreichbarkeit des jeweiligen Bereiches!
Darüber hinaus sind auch Termine nach Vereinbarung möglich.
Behördenwege daheim erledigen – digitale Services bevorzugt
Die Stadt Linz bittet alle Linzerinnen und Linzer aufgrund der aktuellen Situation anstatt persönlicher Vorsprachen beim Magistrat, die digitalen Services zu nutzen.
Erreichbarkeiten der Stadt Linz
BürgerInnen-Service-Center
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag 7–18 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag 7–14 Uhr
Kontakt:
Telefon: +43 732 7070 (Montag bis Freitag 7–18 Uhr)
E-Mail: info@mag.linz.at
Im BürgerInnenservice-Center werden dringend erforderliche Services erledigt, zudem können wichtige Schriftstücke abgegeben werden. Es wird ersucht, die digitalen Angebote inklusive E-Mail sowie Telefon zu nutzen.
Für den Antrag auf Heizkostenzuschuss (25.1. bis 23.4.2021) ist eine vorherige Terminvereinbarung (online oder telefonisch) erforderlich.
Übersicht zu einzelnen Leistungen:
- Reisepässe und Personalausweise
Passausstellung nur nach erfolgter Terminvereinbarung.
Telefon: +43 732 7070-2596
E-Mail: pass@mag.linz.at - Meldewesen
Wohnsitzanmeldungen, Meldebestätigungen und Privathaushaltsbestätigungen werden in dringenden Fällen im BürgerInnen-Service Center sofort erledigt.
Auskunftssperren sind nur mit Terminvereinbarung per E-Mail unter meldebehoerde@mag.linz.at oder telefonisch unter +43 732 7070-2264 möglich. Anfragen zu Auskunftssperren und amtlichen Meldeverfahren können auch per E-Mail gestellt werden. - Fundbüro
Das Fundbüro ist wegen Covid-19 bis auf Widerruf geschlossen, alle Leistungen werden im BürgerInnen-Service Center bearbeitet.
Telefon: +43 732 7070
E-Mail: fund@mag.linz.at - Standesamt
Persönliche Vorsprachen sind in dringenden Fällen mit Termin (bitte vereinbaren Sie diesen zeitgerecht) nach vorheriger telefonischer Abklärung möglich.
Der Zugang zum Standesamt erfolgt über den eigenen Eingang.
Telefon: +43 732 7070-2530
E-Mail: standesamt@mag.linz.at
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8–12:30 Uhr - Aufenthaltsrecht: Die Termine werden nach vorheriger Vereinbarung regulär abgewickelt, notwendige Leistungen werden erbracht.
Telefon: +43 732 7070-2461
E-Mail: ar@mag.linz.at
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 7–12:30 Uhr
Vereinbarte Termine werden auch außerhalb der Öffnungszeiten wahrgenommen.
Parteienverkehr:
Öffnungszeiten für unaufschiebbare behördliche Wege zwischen 7 und 12:30 Uhr. Bitte um vorherige Terminvereinbarung.
Für sonstige behördliche Erledigungen dürfen wir Sie derzeit auf den elektronischen und telefonischen Weg verweisen (Kontaktdaten finden Sie unten angeführt).
Wichtige Informationen:
- Der Zutritt zu Büros ist, ausgenommen von begründeten Ausnahmefällen (z.B. wegen erforderlichem Dolmetsch), nur einzeln und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist für BesucherInnen im gesamten Rathaus verpflichtend.
- MitarbeiterInnen sind entweder durch Plexiglas-Wände geschützt oder tragen bei direktem Kontakt ebenfalls eine FFP2-Maske.
- Persönliche Vorsprache nur bei unaufschiebbaren behördlichen Wegen.
Für persönliche Termine bitte um Terminvereinbarung unter folgenden Kontaktdaten:
Kommunalsteuer und Finanzrecht
- Kommunalsteuer:
E-Mail: kommunalsteuer@mag.linz.at
Telefon:
+43 732 7070-2423 Frau Krenn (A – K)
+43 732 7070-2399 Frau Pilicic (L – Z)
- Tourismusabgabe
- Freizeitwohnungspauschale und Gemeindezuschlag
E-Mail: freizeitwohnung-linz@mag.linz.at
Telefon: +43 732 7070-2414 Frau Reindl - Ortstaxe
E-Mail: ortstaxe-linz@mag.linz.at
Telefon: +43 732 7070-2438 Herr Dorotka
- Freizeitwohnungspauschale und Gemeindezuschlag
- Grundsteuer
- Buchstaben A–K
E-Mail: michaela.horitzer@mag.linz.at
Telefon: +43 732 7070-2410 - Buchstaben L–Z
E-Mail: sabine.primetzhofer@mag.linz.at
Telefon: +43 732 7070-2411
- Buchstaben A–K
- Hundeangelegenheiten/Lustbarkeitsabgabe
E-Mail: elfriede.mairunteregg@mag.linz.at
Telefon:+43 732 7070-2402
Einbringung
E-Mail: einbringung.as@mag.linz.at
Telefon: +43 732 7070-2435
Parkraumbewirtschaftung
E-Mail: parkservice@mag.linz.at
Telefon: +43 732 7070-2433
Verwaltungsstrafen
E-Mail: verwaltungsstrafen@mag.linz.at
Telefon: +43 732 7070-2483
Öffnungszeiten und Parteienverkehr:
Montag bis Freitag 7–12:30 Uhr nach Terminvereinbarung
Kontakt:
Telefon: +43 732 7070
E-Mail: bbv@mag.linz.at
Der Parteienverkehr findet bis auf Weiteres bevorzugt auf elektronischem oder telefonischem Weg statt.
Wichtige Informationen:
- Der Zutritt zu Büros ist, ausgenommen von begründeten Ausnahmefällen, nur einzeln möglich (z.B. wegen erforderlichem Dolmetsch).
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist für BesucherInnen verpflichtend.
- Sollten Wartezeiten auftreten, ist der Mindestsicherheitsabstand von 2 Metern im Wartebereich einzuhalten.
- MitarbeiterInnen sind entweder durch Plexiglas-Wände geschützt oder tragen bei direkten Kontakten ebenfalls eine FFP2-Maske.
- Verhandlungen finden bis auf Weiteres wie bisher statt, insbesondere in den Angelegenheiten Bau-, Betriebsanlagen-, Wasser-, und Naturschutzrecht.
Für Verhandlungen gilt:
- Ortsaugenscheine außerhalb des Amtsgebäudes erfolgen unter unmittelbarer Beiziehung der Verfahrensparteien und Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Personen. Das Abfassen der Verhandlungsschrift erfolgt bis auf Weiteres im Amtsgebäude.
- Verhandlungen finden vorerst in größeren, speziell adaptierten Räumlichkeiten statt.
- Für alle TeilnehmerInnen gilt verpflichtender Gebrauch einer FFP2-Maske. Im Ermessen der Verhandlungsleitung kann im Einzel- und Bedarfsfall davon abgesehen werden.
- Handdesinfektion vor Betreten des Raumes.
- Mindestabstand: 2 Meter.
Kontakt:
Telefon:+43 732 7070
E-Mail: fiwi@mag.linz.at
Öffnungszeiten:
Es gelten die für den Magistrat festgelegten Öffnungszeiten.
Abweichende Öffnungszeit:
- Zahlungsverkehr - Stadtkasse
Montag - Freitag 7 - 11 Uhr
Es wird ersucht, allfällige Einzahlungen bei den Bankinstituten zu tätigen.
Kontakt:
Telefon: +43 732 3342-0
- Parteienverkehr von 7–12:30 Uhr
- Notpässe können weiterhin ausgestellt werden (Schleusensystem)
Abteilung Vorbeugender Brandschutz und Feuerpolizei:
Kontakt:
Telefon: +43 732 3342-250 bzw. 252
- Parteienverkehr Montag bis Freitag von 7–12:30 Uhr (darüber hinausgehend über Terminvereinbarung)
- Feuerpolizeiliche Überprüfungen werden mit Beginn 18.1.2021 unter Einhaltung der entsprechenden Sicherheits- und Schutzvorkehrungen wieder durchgeführt
Kontakt:
Telefon:+43 732 7070 3701
E-Mail: gmt@mag.linz.at
Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminvereinbarung ersucht.
Es gelten die für den Magistrat festgelegten Öffnungszeiten.
Parteienverkehr: 8-12 Uhr mit telefonischer Terminvereinbarung.
Bei persönlicher Vorsprache ist eine FFP2-Maske zu tragen und die geltenden Abstandsregeln (2 Meter) sind einzuhalten.
Telefon: +43 732 7070 2601
E-Mail: gs@mag.linz.at
- Impfstelle
Die Grippeimpfaktion ist abgeschlossen, derzeit werden aufgrund des Lockdowns keine Impfungen angeboten.
Weitere Informationen zum Impfservice - Tuberkulosestelle/Röntgen
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag 7:30-12 Uhr und 14-17 Uhr.
Kontakt:
Telefon: +43 732 7070-1341
E-Mail: komm@mag.linz.at
Öffnungszeiten: 7–15 Uhr
Es wird gebeten, Termine vorab zu vereinbaren. Vereinbarte Termine sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
ChefIn vom Dienst
Für Anfragen von JournalistInnen
Telefon: +43 664 33 65 909
E-Mail Adresse: cvd@mag.linz.at
Direktion Kultur und Bildung
Öffnungszeiten/Parteienverkehr
Magistratsdienstzeiten
Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminvereinbarung ersucht. Schriftstücke können in der Pfarrgasse 7/4. Stock, Raum P 400 in der Zeit von 8–12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung abgegeben werden.
Erreichbarkeiten für BürgerInnen (Terminvergaben, Auskünfte etc.)
Telefon: +43 732 7070-1930 oder +43 732 7070-1931
E-Mail: kb@mag.linz.at
Abteilung Schule
Der Parteienverkehr findet bis auf Weiteres auf elektronischem oder telefonischem Weg statt.
Öffnungszeiten Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8–12:30 Uhr, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Schriftstücke können in diesem Zeitraum ohne Terminvereinbarung im Alten Rathaus im 4. Stock in der Abteilung abgegeben werden.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 7–12 Uhr und 13:30–18 Uhr
Dienstag: 7–13:30 Uhr
Donnerstag: 7–12:30 Uhr
Freitag: 7–14 Uhr
Erreichbarkeiten für BürgerInnen (Terminvergaben, Auskünfte etc.)
Telefon: +43 732 7070
E-Mail: schule@mag.linz.at
Bildung - Schule im Service A–Z
Abteilung Linz Kultur Förderung
Öffnungszeiten/Parteienverkehr
Magistratsdienstzeiten
Für persönliche Vorsprachen wird um Terminvereinbarung gebeten. Ansuchen, Schriftstücke, etc. können ohne Terminvereinbarung in der Zeit von 8–12:30 Uhr in der Pfarrgasse 7/4. Stock, Raum P 400 abgegeben werden.
Erreichbarkeiten für BürgerInnen (Terminvergaben, Auskünfte etc.)
Telefon: +43 732 7070-1932 oder +43 732 7070-1936
E-Mail: lkf.kb@mag.linz.at
Kultur
Abteilung Linz Kultur Förderung – Salzamt
Öffnungszeiten/Parteienverkehr
Magistratsdienstzeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Erreichbarkeiten für BürgerInnen (Terminvergaben, Auskünfte etc.)
Telefon: +43 732 7070-1957
E-Mail: salzamt@mag.linz.at
Atelierhaus Salzamt
Abteilung Linz Kultur Projekte
Öffnungszeiten/Parteienverkehr
Magistratsdienstzeiten
Für persönliche Vorsprachen wird um Terminvereinbarung gebeten. Ansuchen, Schriftstücke, etc. können ohne Terminvereinbarung in der Pfarrgasse 7/4. Stock, Raum P 400 in der Zeit von 8–12:30 Uhr abgegeben werden.
Erreichbarkeiten für BürgerInnen (Terminvergaben, Auskünfte etc.)
Telefon: +43 732 7070-1938 oder +43 732 7070-1943
E-Mail: Lkp.kb@mag.linz.at
Wissensturm, Volkshochschule und Zweigstellen der Stadtbibliothek
Öffnungszeiten und Erreichbarkeit
Musikschule der Stadt Linz
Archiv der Stadt Linz
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8–12:30 Uhr
- Die Benutzung des Lesesaals des Archivs im 3. Stock des NRH (Zi. 3043) kann nach Terminvereinbarung erfolgen.
- Die Einsicht in Akten des Bauaktenarchiv kann ebenfalls nach Terminvereinbarung im Lesesaal des Archivs erfolgen.
- Meldebestätigungen aus der alten Meldekartei des Archivs zur Vorlage bei Behörden können nur schriftlich unter archiv@mag.linz.at angefordert werden.
- Die Publikationen des Archivs können über den Internetshop oder unter archiv@mag.linz.at bestellt werden.
Frauenbüro
Das Frauenbüro ist Montag bis Freitag telefonisch von 7–12:30 Uhr und per E-Mail erreichbar. Persönliche Termine sind nach Terminvereinbarung möglich.
Telefon: +43 732 7070-1191
E-Mail: frauenbuero@mag.linz.at
Integrationsbüro
Das Integrationsbüro ist Montag bis Freitag in der Zeit von 7–12:30 Uhr geöffnet. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung, Termine sind auch außerhalb dieser Öffnungszeiten möglich.
Telefon: +43 732 7070-1150
E-Mail: integration@linz.at
Magistratskrankenfürsorge und Zahnstation (MKF)
Für konkrete Anliegen steht Ihnen das Team der MKF von Montag bis Freitag in der Zeit von 8–12 Uhr telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
Rechnungen und sonstige Unterlagen können Sie elektronisch oder per Post übermitteln. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit Ihre Unterlagen beim Portier im Alten Rathaus abzugeben oder direkt bei dem im Wartebereich der MKF angebrachten Postkasten einzuwerfen.
Telefon: +43 732 7070-1243
E-Mail: mkf@mag.linz.at
Postadresse: Personal und Zentrale Services, Abteilung MKF und Zahnstation, Hauptplatz 1, 4041 Linz
Kontakt:
Telefon:+43 732 7070-3000
E-Mail: ptu@mag.linz.at
Fachbereich Planung
Termine nach Vereinbarung
- Abteilung Stadtplanung
- Abteilung Verkehrsplanung
- Abteilung Vermessung und Geoinformation
Fachbereich Technik und Umwelt
Termine nach Vereinbarung
- Abteilung Umwelttechnik
- Abteilung Gewerbe- und Sicherheitstechnik
- Abteilung Wasserwirtschaft
- Abteilung Bautechnik
- Abteilung Umweltmanagement
Öffnungszeiten/Erreichbarkeit:
- Rechtsvertretung Kinder und Jugendliche(Zahlungsverkehr Unterhalt, Vaterschaft)
Telefon: +43 732 7070
E-Mail: rkj.sjf@mag.linz.at
Montag bis Freitag 8–12 Uhr und nach Terminvereinbarung - Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigungen
Telefon: +43 732 7070-2753
E-Mail: sjf@mag.linz.at
Parteienverkehr von 8 bis 12 Uhr und nach telefonischer Terminvereinbarung. - Erziehungshilfe
Telefon: +43 732 7070-2830, Erstabklärung 8 bis 12 Uhr
E-Mail: sjf@mag.linz.at
Während der Magistratsdienstzeiten sind die SozialarbeiterInnen telefonisch erreichbar. Es ist möglich, persönliche Termine mit ihrem/ihrer zuständigen SozialarbeiterIn zu vereinbaren. - Sozialpädagogische Betreuung, Pflegekinder und Adoption
Die Abteilung ist in vollem Umfang und zu den (im unten stehenden weiterführenden Link) angegebenen Öffnungszeiten erreichbar.
Nähere Infos im Service A–Z - Jugendgesundheit und Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit +43 7070-2667, 8 bis 12 Uhr
Schulärztlicher Dienst +43 7070-2666, 8:30 bis 12 Uhr
E-Mail: jgs.sjf@mag.linz.at
Öffnungszeiten Eltern-, Mutterberatung siehe
Nähere Infos im Service A–Z - Sozialberatung
Die Abteilung ist zu den (im unten stehenden weiterführenden Link) angegebenen Öffnungszeiten telefonisch erreichbar. Es ist möglich bei Bedarf persönliche Termine zu vereinbaren.
Nähere Infos im Service A–Z - Sozialhilfe
Telefon: +43 732 7070
E-Mail: sjf@mag.linz.at
Bis auf Weiteres findet Parteienverkehr nur nach Terminvereinbarung statt.
Zu diesem Zweck nehmen Sie bitte telefonisch oder elektronisch Kontakt mit Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in auf.Anträge auf Sozialhilfe, diverse Dokumente und Unterlagen sind in der Erstanlaufstelle (Neues Rathaus, Erdgeschoss) einzubringen, die täglich in der Zeit von 7 bis 12:30 Uhr besetzt ist. Dort erhalten Sie auch allgemeine Informationen zur Sozialhilfe und Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Anträge und Unterlagen entweder elektronisch unter sjf@mag.linz.at einzubringen oder per Post zu übermitteln.
Nähere Infos im Service A–Z - Alten- und Pflegeheime
Telefon: +43 732 7070
E-Mail: sjf@mag.linz.at
Die Abteilung ist während der Magistratsdienstzeiten telefonisch erreichbar. KlientInnen werden an den/die gemäß der geltenden Buchstabeneinteilung zuständige/n SachbearbeiterIn weitergeleitet. Parteienverkehr ist nach Bedarf nur nach Absprache mit der zuständige/n MitarbeiterIn möglich.
Anträge, Dokumente und sonstige Unterlagen können per Post übermittelt sowie per E-Mail eingebracht werden oder persönlich im Eingangsbereich des Neuen Rathaus abgegeben werden.
Der Botanische Garten ist wieder für BesucherInnen geöffnet. Die Schauhäuser bleiben noch bis auf Weiteres geschlossen.
Kontakt:
Bis auf Weiteres ist Parteienverkehr in der Zentrale in der Rudolfstraße 18, 4041 Linz nur in dringenden Fällen und gegen Terminvereinbarung möglich.
Telefon: +43 732 7070 2891
E-Mail: kjs@mag.linz.at
Öffnungszeiten/Erreichbarkeit:
Die städtischen Krabbelstuben, Kindergärten und Horte bieten ihre Betreuungs-Leistungen weiterhin an. Die Entscheidung, welche Kinder die Einrichtungen besuchen, liegt bei den Eltern.
Weitere Informationen der Stadt Linz
Nach den Bestimmungen des § 32 des Epidemiegesetzes besteht für Arbeitgeber und selbstständig erwerbstätige Personen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Verdienstentgangsentschädigung.
Tipp: Nutzen Sie für Ihren Antrag das Online-Formular, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
Seit 17.12. gilt die 3. Covid-19 Schutzmaßnahmenverordnung des Bundes.
Darin wird verpflichtend und ohne Ausnahme vorgeschrieben, dass Besucherinnen und Besucher einen negativen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen müssen und eine selbst mitgebrachte FFP2-Maske durchgehend im Haus tragen müssen.
In ganz Österreich muss aufgrund einer Verordnung der Bundesregierung in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und den dazugehörenden Haltestellen eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil getragen werden.
Die FFP2-Maskenpflicht gilt ab 14 Jahren. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren sowie Schwangere können statt der FFP2-Maske sowie wie bisher einen Mund-Nasenschutz (MNS) verwenden. Von der Maskenpflicht (FFP2-Maske und MNS) ausgenommen sind nur Kinder unter 6 Jahren und Personen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen keine Maske bzw. keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.
Das Tragen der aktuell durch die Bundesregierung vorgeschriebenen Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in den allen Haltestellen der Linz AG LINIEN Teil der Beförderungsbestimmungen.
Wer den Aufforderungen des Kontrollservice-Personals der LINZ AG LINIEN nicht nachkommt und keine FFP2-Maske trägt, kann aus dem Fahrzeug verwiesen und bei einer Weigerung mit einer Geldstrafe von 50 Euro belangt werden.
Der Ordnungsdienst der Stadt Linz unterstützt das Kontrollpersonal der Linz AG Linien seit einigen Wochen bei der Überwachung der Tragepflicht und weist Fahrgäste, die sich weigern, eine Maske aufzusetzen, darauf hin.
Die Stadt Linz ist stolz auf die vielen privaten Initiativen, die sich in der Nachbarschaftshilfe engagieren. Auf innovationshauptplatz.linz.at sind alle aktiven Nachbarschaftshilfen nach Gebieten und Kontaktdaten sowie sonstige Angebote, wie bspw. Online-Sporteinheiten oder Lieferdienste, ersichtlich. Auf der Plattform finden unterstützungsbedürftige Personen sowie Freiwillige die passenden Angebote. Der Innovationshauptplatz ist die organisatorische Schnittstelle der Nachbarschaftshilfen und steht bei Fragen zur Verfügung.
Die Stadt Linz setzt eine Reihe von Maßnahmen, um die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie für die Linzer Kunst- und Kulturschaffenden sowie Kulturvereine zu mildern. Das sind insbesondere eine vorübergehende Abweichen von den städtischen Förderrichtlinien sowie zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für freischaffende KünstlerInnen.
Informationen zu COVID-19 speziell für Wirtschaftstreibende
In einem speziell für die Wirtschaftstreibenden eingerichteten Bereich werden Links zu Informationen und Support für Unternehmen geboten.
Hotline der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Das Service-Center der WKOÖ ist bis auf Weiteres von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr und am Wochenende von 9 bis 18 Uhr unter der WKOÖ-Hotline 05-90909 oder via E-Mail an service@wkooe.at erreichbar.