Impfservice
Aus Datenschutz- und Haftungsgründen dürfen telefonisch oder per Mail keine Auskünfte bezüglich Impfdaten erfolgen und keine Impfberatungen durchgeführt werden.
Eine Impf-Beratung sowohl bezüglich allgemein empfohlenen Impfungen laut Impfplan Österreich als auch bezüglich Reiseimpfungen ist ausschließlich persönlich nach vorhergehender Terminvereinbarung möglich.
Bitte benutzen Sie dazu die elektronische Terminvereinbarung der Abteilung Gesundheitsservice: Terminkalender Impfungen
Wenn Sie eine Reise planen, vereinbaren Sie bitte einen Termine bei Reiseimpfungen / Fernreiseberatung (unabhängig davon, welche Impfung Sie wünschen)
Informationen zum COVID-19-Impfangebot in Linz sind zu finden unter https://www.linz.at/corona-impfung.php.
Im Mai und Juni 2023 werden im Impfservice an festgelegten Terminen COVID-19-Impfungen durchgeführt. Eine Anmeldung unter https://www.linz.at/termin-corona-impfung.php ist erforderlich.
Im Bereich des Impfservice wird weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen!
Seit 3. Februar 2022 befindet sich das Impfservice der Stadt Linz am Vorplatz des neuen Rathauses (ehemalige Hypo-Bank).
Im Rahmen der persönlichen Impf-Beratung werden folgende Punkte abgeklärt:
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Ob bzw. welche Impfungen entsprechend dem österreichischen Impfplan empfohlen werden.
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Ob Gründe bestehen, die gegen eine Impfung sprechen (z.B. Allergien gegen Impfstoff-Inhaltsstoffe).
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Bei Reise-Impfungen die Art der Reise (Hotel, Camping, Stadt, ländliche Region, etc.).
Hinweise:
- Wir empfehlen zirka 6 Wochen vor Reiseantritt mit den Impfungen zu beginnen.
- Bitte bringen Sie Ihren Impfpass bzw. Ihre Impfkarte mit!
- Die Impfkosten können bar oder mit Bankomat bezahlt werden.
Nachstehende Impfungen werden nach vorgehender Terminvereinbarung angeboten:
- Diphtherie, Tetanus, Pertussis (Keuchhusten)
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Masern, Mumps, Röteln
- Hepatitis A und B (Wenn Sie eine Reise planen, bitte Termin bei Reiseimpfungen / Fernreiseberatung buchen)
- HPV – Humane Papilloma Viren nur bis zum vollenden 21. Lebensjahr „(das heißt bis zum 21. Geburtstag)“ – siehe unten stehende Information zur Impfung
- Pneumokokken
- Meningokokken
Informationen zur FSME-Impfaktion (Zeckenschutz-Impfaktion) siehe „LAUFENDE IMPFAKTIONEN“.
Die Grippe-Impfaktion 2022 ist beendet. Informationen für 2023 werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie unter „Infomaterial“ (Übersicht über die vom Impfservice der Stadt Linz angebotenen allgemein empfohlenen Impfungen laut Impfplan Österreich)
LAUFENDE IMPFAKTIONEN
FSME-Impfaktion (Zeckenschutz-Impfung) 2023
Die FSME-Impfaktion wurde bis zum 16.6.2023 auf insgesamt 13 Wochen verlängert.
Es ist bekannt, dass derzeit fast alle FSME-Impftermine bis zum 16.6.2023 ausgebucht sind.
Erfahrungsgemäß stornieren einzelne Personen kurzfristig den FSME-Termin. Daher ist es sinnvoll wiederholt online nachzuschauen, ob Termine freigeworden sind.
Hier gehts zum FSME-Terminkalender FSME-Impfaktion 2023
Aufgrund der weiterhin bestehenden Nachfrage bezüglich Zeckenschutzimpfungen werden im Impfservice Stadt Linz OHNE Terminvereinbarung an folgenden Tagen und Zeiten FSME-Impfungen zusätzlich angeboten:
Donnerstag 25. Mai, von 13:30 bis 17:00 Uhr
Samstag 3. Juni, von 8:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr
Da diese zusätzlichen FSME-Impftermine ohne Terminvereinbarung stattfinden, ist eventuell mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Das Impfservice Stadt Linz befindet sich seit Februar 2022 auf dem Vorplatz des Neuen Rathauses (ehemalige Hypobank).
Im Bereich des Impfservice wird weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen!
Im Jahr 2023 stehen FSME-Impfstoffe der Firma Pfizer Corporation Austria zur Verfügung: für Kinder bzw. Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (= 16. Geburtstag) FSME-IMMUN 0,25 ml Junior und für Jugendliche und Erwachsene ab dem vollendeten 16. Lebensjahr FMSE-IMMUN 0,5 ml Erwachsene
Impfschema für Zeckenschutzimpfung:
- Teilimpfung
- Teilimpfung: 2 - 4 Wochen nach der 1. Teilimpfung
- Teilimpfung: 6 – 12 Monate nach der 2. Teilimpfung
- Auffrischungsimpfung: 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung
Weitere Auffrischungsimpfungen: alle 5 Jahre; ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre
Kosten
- Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (= bis zum 15. Geburtstag) kostet die Grundimmunisierung mit drei Teilimpfungen € 13,40 je Dosis
- Für Jugendliche zwischen vollendeten 15 (= bis zum 15. Geburtstag) und 16. Lebensjahr (= bis zum 16. Geburtstag) kostet die Grundimmunisierung mit drei Teilimpfungen € 15,40 je Dosis
- Für Jugendliche und Erwachsene ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (= ab dem 16. Geburtstag) kostet die Grundimmunisierung mit drei Teilimpfungen € 15,40 je Dosis
Aufgrund der Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 22.3.1983, BGBl. Nr. 217/1983 erhalten Personen, die gesetzlich krankenversichert oder als Angehörige anspruchsberechtigt sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallversicherungsträger im Rahmen der Unfallverhütung ersetzt werden, vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss (z.B. von der Österreichischen Gesundheitskasse € 4,50 pro Impfung). Personen, die keiner gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, erhalten diesen Zuschuss von dem nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz zuständigen Krankenversicherungsträger.
Sonderregelung:
Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern bzw. mit Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (= bis zum 15. Geburtstag) gilt, sofern die Teilnahme im Rahmen der öffentlichen Schutzimpfung erfolgt, wie bisher folgende Sonderregelung:
- Ab dem 3. und allen weiteren unversorgten Kindern, ist die Schutzimpfung, soweit sie durch die Kostenzuschüsse der Krankenversicherungsträger nicht gedeckt werden und sich das erste und zweite Kind der Schutzimpfung bereits unterzogen haben, kostenlos.
- Das Arzthonorar übernimmt für alle Kinder und Jugendlichen ab dem vollendeten 1. Lebensjahr (= ab dem 1. Geburtstag) (jüngere Kinder werden nicht geimpft) bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (= bis zum 15. Geburtstag) das Land.
Für jedes Kind, für welches die Voraussetzung auf Kostenübernahme gemäß vorstehender Sonderregelung (nach lit. a) gegeben ist, sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde für jede Schutzimpfung € 4,50 zu erlegen. Die Rückerstattung dieser Beträge erfolgt auf Antrag durch jenen Krankenversicherungsträger, bei welchem das Kind mitversichert ist.
Gratis-Masern-Impfaktion - bitte vereinbaren Sie einen Termin
Derzeit läuft eine Gratis-Masern-Impfaktion für Kinder, Jugendliche und Erwachsene jeden Alters.
Masern ist eine der ansteckendsten Krankheiten und kommt durch Einatmen infektiöser Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen sowie durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase und Rachen zu Stande. Die Inkubationszeit beträgt etwa zehn Tage bis zum Beginn des katarrhalischen Stadiums (Schnupfen, Bindehautentzündung, Husten etc.) bzw. 14 Tage bis zum Ausbruch, was aber auch bis zu 18 Tage dauern kann. Die Ansteckungsgefahr beginnt schon fünf Tage vor dem Auftreten des Ausschlags und hält bis vier Tage nach dem Aufreten an. Verwendet wird der Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln. Es werden 2 Dosen im Abstand von mindestens vier Wochen empfohlen.
Schutzimpfung gegen Humane Papillom Viren (HPV) - bitte vereinbaren Sie einen Termin
Geimpft wird mit GARDASIL 9 - Humaner Papillomvirus-Impfstoff.
Die HPV-Impfung ist bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (das heißt bis zum 21. Geburtstag) Teil des bundesweiten kostenfreien Impfprogrammes.
Gemäß österreichischem Impfplan wird die Impfung für alle Mädchen und Buben ab dem vollendeten 9. Lebensjahr empfohlen.
Für alle Schulkinder der 5. Schulstufe wird die HPV-Impfung kostenfrei im Rahmen von Schulimpfungen angeboten.
Vom vollendeten 9. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (das heißt vom 9. Geburtstag bis zum 21. Geburtstag) sind 2 Teilimpfungen im Mindestabstand von 6 Monaten für einen vollständigen Impfschutz notwendig.
Als Zeitpunkt für die Inanspruchnahme gilt der Zeitpunkt der ersten Teilimpfung.
- Details zu Erkrankungen
- Internationaler Impfpass und elektronischer Impfpass
- Reiseimpfungen / Fernreiseberatung
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Einverständniserklärung COVID-19-Impfung
- Einverständniserklärungen allgemein empfohlene Impfungen (außer FSME) für Erwachsene
- Einverständniserklärungen allgemein empfohlene Impfungen (außer FSME) für Kinder
- Einverständniserklärungen für FSME („Zecken“) – Impfung für Erwachsene
- Einverständniserklärungen für FSME („Zecken“) – Impfung für Kinder
Infomaterial zu diesem Thema
- Impfangebot im Impfservice der Stadt Linz (PDF, 228 kB) (neues Fenster)
- Impfungen - Infoblatt (PDF, 354 kB) (neues Fenster)
- Impfungen - Preisliste (PDF, 305 kB) (neues Fenster)
- Informationsblatt FSME-Impfung Erwachsene (PDF, 133 kB) (neues Fenster)
- Informationsblatt FSME-Impfung Kinder (PDF, 135 kB) (neues Fenster)