Mitführen suchtgifthaltiger/psychotroper Arzneimittel bei Auslandsreisen
Für das Mitführen suchtgifthaltiger sowie psychotroper Arzneimittel bei Auslandsreisen ist ein spezielles Formular auszufüllen.
Das entsprechende Formular ist von der zuständigen Gesundheitsbehörde (wohnsitzabhängig) zu beglaubigen.
Termine sind nur nach telefonischer Vereinbarung unter +43 732 7070 DW 2605 oder DW 2606 oder DW 2618 möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo 7:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Di 7:30 – 12:30 Uhr
Mi 7:30 – 12:30 Uhr
Do 7:30 – 12:30 Uhr
Fr geschlossen
Benutzen Sie bitte den Eingang Flußgasse (siehe Plan).
Formulare zu diesem Thema
- Bescheinigung für das Mitführen psychotroper Arzneimittel (international)
- Bescheinigung für das Mitführen psychotroper Arzneimittel (Schengen)
- Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel (international)
- Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel (Schengen)