Medienservice vom: 13.02.2024 |Downloads zur Meldung

Kostenlos ID Austria registrieren Behördenwege rasch erledigen und zusätzliche Services online nutzen

Die kostenlose Registrierung der ID Austria kann mit der Beantragung von Reisepass oder Personalausweis im Reisepass-Center der Stadt Linz durchgeführt werden. Zeitaufwändige Behördengänge und lange bürokratische Wege gehören damit der Vergangenheit an.

Die ID Austria kann bei behördlichen Erledigungen und darüber hinaus für viele weitere Services als Ausweis kostenlos auf dem Handy genutzt werden, etwa auch zum Unterzeichnen aller aktuell laufenden Volksbegehren. Diese können mit der ID Austria unabhängig vom Hauptwohnsitz online unterschrieben werden, was den Bürger*innen den Weg ins Rathaus erspart. 

Das gilt ebenso für die Abgabe einer Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens (Einleitungsverfahren) sowie für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens (Eintragungsverfahren). Mehr Informationen sind online unter https://www.linz.at/volksbegehren zu finden.

Für alle, die den persönlichen Weg zum Unterzeichnen eines Volksbegehrens wählen, stehen die Eintragungslokale im Neuen Rathaus sowie im Volkshaus Ebelsberg zur Verfügung. Das Unterzeichnen im Eintragungslokal Wissensturm ist nicht mehr möglich.  

ID Austria im Neuen Rathaus beantragen

Die ID Austria kann im Rahmen der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag generell im Pass-Servicecenter im Neuen Rathaus beantragt werden (ein aktuelles Passbild ist notwendig). Um Terminvereinbarung online unter https://www.linz.at/passtermin oder telefonisch unter +43 732 7070 wird gebeten. 

Zusätzlich wird speziell für Linzer*innen an folgenden Tagen auch von jeweils 14 bis 16 Uhr eine ID Austria-Registrierung möglich sein (Passbild nicht erforderlich): 

  • Dienstag, 12. März 2024
  • Mittwoch, 20. März 2024

Um die ID Austria zu erhalten, gelten die österreichische Staatsbürgerschaft und die Vollendung des 14. Lebensjahres als Voraussetzung. Ausländische Staatsangehörige, die eine ID Austria beantragen möchten, erhalten diese ausschließlich bei Landespolizeidirektionen.

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