Medienservice vom: 29.02.2024

Westring-Volksbegehren: Verfahren eingestellt Zählweise des Magistrats der eingereichten Unterschriften wurde außer Streit gestellt

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich stellte das Verfahren um die Beschwerde einer Bürger*innen-Gruppierung im Zusammenhang mit Westring-Ausbau aus formalen Gründen ein. Dies teilte das LVwG heute Vormittag in einer Presseaussendung mit. Das Bündnis hatte im Laufe des gerichtlichen Beweisverfahrens erklärt, nicht als Bürger*innen-Initiative im Sinne der einschlägigen rechtlichen Vorschriften behandelt werden zu wollen, ein dahingehender Antrag werde nicht gestellt. Damit setzte es sich in Widerspruch zu den Unterschriftenlisten, welche es im März 2023 beim Magistrat eingereicht hatte. Da der gesetzlich erforderliche Antrag somit fehlte, war das Beschwerdeverfahren bereits aus diesem Grunde einzustellen. 

„Ich sehe es positiv, dass dieses Verfahren nun sein Ende hat und das Gericht festgestellt hat, dass die Vorgangsweise der Magistratsverwaltung korrekt war. Das Landesverwaltungsgericht hat die Zählweise des Magistrats im Verfahren klar außer Streit gestellt, was die seriöse Arbeit der Stadtverwaltung in dieser Sache unterstreicht. Erneut haben sich in diesem Verfahren allerdings auch die Schwächen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gezeigt, die der Landesgesetzgeber dringend beheben sollte. Vor allem die Art und Weise der Unterschriftenleistung sollte landesweit wieder vereinheitlicht werden, nämlich, dass nur bei den Magistraten unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises Unterstützungen abgegeben werden können“, betont Bürgermeister Klaus Luger. 

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