Medienservice vom: 18.12.2012
„Eigenes“ Bezirksgericht für Urfahraner Bevölkerung (Foto) Ab 1. Jänner 2013 können die UrfahranerInnen ihre Gerichtswege im Bezirksgericht Urfahr erledigen.
Ihre Gerichtswege können die UrfahranerInnen künftig im Bezirksgericht Urfahr erledigen. Diese serviceorientierte Neuregelung hat sich im Zuge der Gerichtszusammenlegungen ergeben. Mit 31. Dezember 2012 endet damit die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Linz für die Urfahraner Bevölkerung. Ausgenommen sind laufende Verfahren, die hier auch zu Ende geführt werden. Ab Jänner 2013 liegen die Agenden für die nördlich der Donau wohnenden LinzerInnen beim Bezirksgericht Urfahr an der Ferihumerstraße 1, das natürlich auch weiterhin für den südlichen Teil von Urfahr-Umgebung zuständig sein wird.