Generelle Informationen über das Gehaltssystem
Jeder Arbeitsplatz ist einer der 25 Funktionslaufbahnen, aus denen unser Gehaltssystem besteht, zugeordnet.
Jede Funktionslaufbahn untergliedert sich wiederum in 15 Stufen. Die Verweildauer in der jeweiligen Stufe beträgt von:
- Stufe 1 – 6 jeweils 2 Jahre
- Stufe 6 – 11 jeweils 3 Jahre
- Stufe 11 – 15 jeweils 4 Jahre
Wenn anrechenbare Vordienstzeiten vorliegen, kann die Einstufung in eine entsprechend höhere Stufe erfolgen. Einschlägige Beschäftigungszeiten, der Präsenz-/Zivildienst und Zeiten im öffentlichen Dienst werden derzeit im Gesamtausmaß von maximal 7 Jahren angerechnet. Ist in der Ausschreibung ein abgeschlossenes Studium (mindestens 240 ECTS) gefordert, so erfolgt eine Maximalanrechnung von 4 Jahren.
Nachstehender Tabelle können Sie die Zuordnung zu den Funktionslaufbahnen (FL) entnehmen:
FL25 bis FL19 | Arbeitsnahe Bereiche, z.B. Hilfsarbeiter*innen, Kindergartenhelfer*innen, Kraftfahrer*innen, Schulwart*innen, Facharbeiter*innen |
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FL22 bis FL 20 | Büromitarbeiter*innen |
FL18 – FL15 | Sachbearbeiter*innen |
FL14 – FL12 | Sachbearbeiter*innen mit Maturaniveau |
FL11 | Sachbearbeiter*innen mit Hochschulabschluss |
FL10 – FL1 | Führungskräfte der unterschiedlichen Hiearchie-Ebenen und Leitungsspannen |