Amtssignatur bei der Stadt Linz

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die Verwaltung auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur auf. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt.
 
Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung der Ausfertigung eines Dokuments mit dem elektronischen Original dieses Dokuments überprüft werden.
 
Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus

  • einer Bildmarke,
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Signaturblock der Landeshauptstadt Linz

Signaturblock der Landeshauptstadt Linz - sichere Verbindung (neues Fenster)

 

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz verwendet bei amtssignierten Dokumenten folgende Bildmarke:

Bildmarke der Landeshauptstadt Linz

Bildmarke der Landeshauptstadt Linz - sichere Verbindung  (neues Fenster)
 

Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte eine der folgenden Adressen:

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument angeführte Kontaktstelle oder an das Teleservice Center des Magistrat Linz unter der Telefonnummer +43 732 7070.

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